Gewalt gegen Schiedsrichter Stadt erteilt aggressivem Fußballer Hausverbot auf Sportplätzen

Krefeld · Die Stadt Krefeld arbeitet künftig mit der Aktionsgruppe „Keine Gewalt gegen Schiedsrichter“ zusammen. Nun hat sie zum ersten Mal Sanktionen gegen einen aggressiven Fußballer ausgesprochen.

 Oliver Klostermann ist Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung bei der Stadt Krefeld.

Oliver Klostermann ist Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung bei der Stadt Krefeld.

Foto: Stadt Krefeld/Andreas Bischof

Die Stadt Krefeld hat einem Fußballer, der bei einem Fußballspiel den Schiedsrichter nach seinem Platzverweis massiv beleidigt und bedroht hatte, ein einjähriges Hausverbot auf den Sportplätzen rund um die Uhr an Tagen, wenn dort Amateurfußballspiele stattfinden, erteilt. Stellen Vereine fest, dass sich der Mann auf ihrer Anlage befindet, sollen sie die Stadtverwaltung anrufen, der Kommunale Ordnungsdienst rückt dann aus. Der Spieler wurde daraufhin vom Sportgericht des Fußballkreises Kempen-Krefeld zwar für ein Jahr für Spiele gesperrt, setzte die Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber dem Schiedsrichter, dem Sportgericht und weiteren Personen aber in sozialen Netzwerken fort. Der Vorsitzende des Sportgerichtes hat inzwischen Strafantrag wegen Bedrohung und Beleidigung gestellt. Der Fußballverband Niederrhein hatte ihn dazu aufgefordert.

Die Sportverwaltung der Stadt Krefeld dokumentiert damit, dass sie eng mit der Arbeitsgemeinschaft „Keine Gewalt gegen Schiedsrichter“ zusammen arbeiten möchte. „So ein Verhalten tolerieren wir auf unseren Sportplätzen nicht, daher war es unser Wunsch, dieses Hausverbot aussprechen zu können. Jeder, der unsere Anlagen betritt, unterwirft sich der Nutzungsordnung. Und die sieht gute Sitten, Ordnung und Sicherheit vor. Beleidigungen, Bedrohungen und Gewalt gehören nicht dazu“, sagt Oliver Klostermann. Der Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung ist selbst seit 34 Jahren Schiedsrichter und kann demnach nachvollziehen, wie sich die Unparteiischen nach Vorfällen dieser Art fühlen. Klostermann: „Wir wollen verdeutlichen, dass unsere Anlagen kein rechtsfreier Raum sind und haben nun mit der Arbeitsgemeinschaft „Keine Gewalt gegen Schiedsrichter“ vereinbart, dass uns jeder Vorfall im engen Austausch gemeldet wird.“

Klostermann und Thomas Kirches von der Arbeitsgemeinschaft kennen sich seit Jahren, haben auch schon im Gespann hochklassige Spiele geleitet. Für sie ist klar, dass die Opfer geschützt werden müssen, sie sind gegen eine „zweite Chance“ für die Übeltäter. Kostenpflichtiger Inhalt „Was passiert, wenn so ein Spieler wieder ausrastet und dabei etwas sehr Schlimmes passiert? Wer beantwortet dann die berechtigten Fragen der Familie?“, fragt Kirches, der auch mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt steht. „Es kam von dort die Frage, warum es so wenige Anzeigen in der Sache gibt, obwohl die Zahl der Vorfälle stetig steigt. Im Gespräch mit den Schiedsrichtern wurde deutlich, dass es nicht selten vorkommt, dass sie vom Täter oder von Menschen aus dem Umfeld des Täters mit weiteren Bedrohungen davon abgehalten werden, die Straftaten anzuzeigen. Es wurde daher vereinbart, dass Urteile des Sportgerichts nun an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden und diese dann prüft, ob sie wegen eines öffentlichen Interesses den Fall anzeigt. Der Schiedsrichter ist dann nur noch Zeuge, nicht Ankläger, was es leichter macht“, sagte er.

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