Polizei wendet sich an Botschafter Ägyptischer Mumienfuß in Krefeld auf Ebay angeboten

Update | Krefeld · Krefelds Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck übergibt den mumifizierten Fuß in Berlin an den ägyptischen Botschafter Khaled Galal Eldin Abdelhamid. Ein Experte bestätigt: „Der Fuß stammt tatsächlich aus der ägyptischen Antike.“

Der ägyptische Botschafter Khaled Galal Eldin Abdelhamid, Krefelds Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck und Kriminalhauptkommissar Michael Henke von der Krefelder Kriimnalpolizei bei der Übergabe des Relikt in der Botschaft in Berlin.

Der ägyptische Botschafter Khaled Galal Eldin Abdelhamid, Krefelds Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck und Kriminalhauptkommissar Michael Henke von der Krefelder Kriimnalpolizei bei der Übergabe des Relikt in der Botschaft in Berlin.

Foto: Polizei Krefeld

Eigentlich sollte er auf „eBay Kleinanzeigen“ verkauft werden – doch jetzt kehrt ein Mumienfuß nach Ägypten zurück. Ende April 2022 hatte ein anonymer Anrufer den Zoll darauf aufmerksam gemacht, dass ein Krefelder im Internet einen mumifizierten Unterschenkel mit Fuß zum Verkauf anbot. Die Krefelder Polizei nahm die Ermittlungen auf, um auszuschließen, dass das Körperteil nicht jüngeren Datums ist und womöglich zum Opfer eines Tötungsdelikts gehört. Offenbar hatten die Eltern des Verkäufers den Fuß Anfang der 1980er Jahre von einem Ägyptenurlaub nach Deutschland mitgebracht.

Auch der Ägyptologe Dr. Robert Kuhn vom Ägyptischen Museum Berlin bestätigte schließlich: Der Fuß stammt tatsächlich aus der ägyptischen Antike. Das genauere Alter und die exakte Herkunft sind nicht bekannt. Der Verkäufer hat sich nicht strafbar gemacht, der Fuß wird allerdings damals aus Ägypten herausgeschmuggelt worden sein: Antike Gegenstände mussten bereits zu dieser Zeit einer Prüfungskommission für eine offizielle Ausfuhrgenehmigung vorgelegt werden.

Am Donnerstag, 8. September 2022, übergab Krefelds Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck den mumifizierten Fuß in Berlin dem ägyptischen Botschafter Khaled Galal Eldin Abdelhamid. „Als feststand, dass der mumifizierte Fuß Ägypten nicht auf legalem Weg verlassen hat“, so Mecklenbrauck, „haben wir gemeinsam mit der ägyptischen Botschaft sofort die Rückgabe vorbereitet.“

Der Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten ist in Europa zu einem echten Wirtschaftsfaktor geworden. „Der Bedarf an Kulturgütern ist scheinbar so groß, dass auch die illegale Beschaffung und der Handel mit gestohlenen Kunstgegenständen enorm ansteigen“, so die Erkenntnis des Zolls. Folgen seien insbesondere der Verlust an kultureller Identität der beraubten Nationen, das Verschwinden von historischen Belegen oder im Fall von illegalen Raubgrabungen die Zerstörung von Kulturstätten, die Zeugnisse der menschlichen Geschichte beherbergen.

„Um derartige Aktivitäten einzudämmen und einen wirksamen Schutz gegen Verlust und Zerstörung von Kulturgütern zu erreichen, sind nationale und internationale gesetzliche Vorschriften wie Ein- und Ausfuhrverbote erforderlich“, erklärt der Zoll. „Die Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der bestehenden Ein- und Ausfuhrverbote mit und unterstützt auf diese Weise, dass die in Deutschland und der Europäischen Union zum Schutz des Kulturgutes geltenden Regelungen bei ein- und ausgeführten Waren beachtet werden.“

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