Gutachter Messerstecher muss nicht in die Psychiatrie

Krefeld · Das Gericht erklärte, dass im Falle einer Schuld nicht zwingend eine Verurteilung wegen versuchten Mordes ausgesprochen werden muss.

(BL) Im Prozess gegen einen Krefelder, der sich wegen versuchten Mordes vor dem Schwurgericht verantworten muss, hat gestern der Gutachter ausgesagt. Er kommt zu dem Schluss, dass es keine Anhaltspunkte für eine verminderte oder eine aufgehobene Schuldfähigkeit gibt. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie liegen demnach nicht vor. Darauf hätte möglicherweise die Art des Angriffs schließen lassen, den das Opfer schilderte. Der Angeklagte sei ganz ruhig auf ihn zugegangen, habe ihn mit dem Motorrad umgeworfen und dann wie manisch zugestochen, hatte der 62-Jährige berichtet. Zuvor habe er ohne jede Form von Aufregung gesagt, er werde ihn abstechen. Die Tat könne er sich nicht erklären, er kenne den 26-Jährigen gar nicht.

Das Gericht gab allerdings den Hinweis, dass im Falle einer Schuld nicht zwingend eine Verurteilung wegen versuchten Mordes ausgesprochen werden muss. Es könne sich auch um versuchten Totschlag handeln. Dann gelte ein niedrigerer Strafrahmen. Die Kammer teilte auch mit, dass neben der gefährlichen Körperverletzung tateinheitlich eine versuchte schwere Körperverletzung in Betracht kommen könnte. Bisher konnte noch nicht geklärt werden, ob der Täter tatsächlich das Auge mit dem Schraubendreher treffen wollte.

Im Januar soll der Angeklagte einen Mann auf einem Motorradfahrer umgestoßen und dann mit einem Schraubendreher auf ihn eingestochen haben. Der Motorradfahrer wehrte sich und wurde unter anderem an der Lippe verletzt. Der 26-Jährige wollte sich dazu nicht äußern.

Auch bezüglich einer weiteren Tat - der Angeklagte soll auf der Hülser Straße nach einer Passantin mit dem Messer gestoßen haben - erging ein Hinweis: Dies könne man als Bedrohung anstatt eines Versuches der gefährlichen Körperverletzung werten. Die Verhandlung wird am 18. Juli fortgesetzt.

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