Krefeld Martinsfeuer künftig nur 1 x 1 Meter?

Der Entwurf für neue Bestimmungen zur öffentlichen Ordnung stieß auf Kritik – so beim Thema Brauchtumsfeuer. Generell aber soll das Regelwerk verschärft werden.

 Das Osterfeuer in Oppum – kaum vorstellbar, dass es nur ein mal ein mal ein Meter Raum umfassen soll.

Das Osterfeuer in Oppum – kaum vorstellbar, dass es nur ein mal ein mal ein Meter Raum umfassen soll.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Zustimmung im Großen und Ganzen, Kritik in wichtigen Einzelpunkten: So wurde der Entwurf für schärfere Bestimmungen zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Ordnungsausschuss aufgenommen. Insbesondere der Text zur Regelung von Martins- und Osterfeuern stieß auf Kritik: Der Neuentwurf sieht Feuer von einer Größe von höchstens ein mal ein Meter Grundfläche vor. „Ich frage mich, ob derjenige, der das geschrieben hat, jemals ein Martinsfeuer gesehen hat“, sagte dazu Grünen-Ratsfrau Barbara Behr und stieß auf einhellige Zustimmung. Diese Regeländerung wird aller Voraussicht nach so nicht kommen.

Wörtlich heißt es im Entwurf für eine neue „Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und Anlagen der Stadt Krefeld“ zum Thema Brauchtumsfeuer: Bei der Durchführung sei zu beachten, dass das Feuer „eine Größe von 1 m x 1 m Fläche und 1 m Höhe = 1 m³ nicht überschreiten“ dürfe. Eine starke Rauchentwicklung sei „unbedingt zu vermeiden“, das Feuer sei von zwei volljährigen Personen zu beaufsichtigen. „Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Ein bereits brennendes Feuer ist bei aufkommendem starken Wind umgehend zu löschen“, heißt es weiter.

Als problematisch, überspitzt und zu detailgenau wurden auch einige Formulierungen zum Thema Grillen, Alkoholkonsum oder Betteln eingestuft. Wie etwa, so lautet eine Frage von Linke-Ratsherr Stephan Hagemes, solle man feststellen, ob ein Bettler eine „soziale Notlage“ nur vortäusche. Er bezeichnete einige der Formulierungen zum Drogen- und Alkoholkonsum als „ganz doll übers Ziel hinausgeschossen“. Jenseits solcher Detailprobleme in der Formulierung betonte CDU-Ratsherr Timo Kühn, Betteln sei „ein Riesenproblem in der Innenstadt“. Ob Doppelstrafen mit Bußgeldern von am Ende mehreren tausend Euro angemessen seien, fragte für die SPD Ratsherr Hans Butzen.

Der Entwurf wurde nicht wirklich kontrovers diskutiert. Ratsherr Kühn sprach durchaus für alle, als er sagte, die Überarbeitung seit „dringend notwendig und überfällig“. Hintergrund sind Klagen über Vermüllung und Besetzung bestimmter Plätze durch Alkohol- und Drogenabhängige, die diese Plätze für andere praktisch zu „No-go-Areas“ macht. Die bisherigen Bestimmungen zum Alkoholkonsum reichten zur Verhinderung solcher Phänomene nicht aus.

Der Ausschuss war sich einig, dass vor allem die Bestimmungen zum Alkohol- und Drogenkonsum im Zusammenhang mit dem von Oberbürgermeister Frank Meyer in Aussicht gestellten Konzept „Helfen und Handeln“ diskutiert werden müssten. Gemeint ist der Plan, den Meyer zur Verbesserung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit der Stadt vorgelegt hat und in dem unter anderem eine Wache auf dem Theaterplatz, der Ausbau des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Hilfsangebote für Drogenkranke vorgesehen ist (wir berichteten).

Der Entwurfstext soll nun in einer interfraktionellen Runde überarbeitet werden. Einig war man sich auch darin: Man könne nicht mit neuen, schärferen Regeln zur öffentlichen Ordnung Erwartungen in der Bürgerschaft wecken und sie dann enttäuschen, weil man die eigenen Regeln nicht durchsetzen könne. Das sei ja auch zurzeit das Problem, beklagte etwa FDP-Fraktionschef Joachim Heitmann; am Theaterplatz etwa gebe es „keine nachvollziehbaren Fortschritte“.

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