Frist bis zum 19. Januar Online den Führerschein umtauschen
Krefeld · Der alte „Lappen“ hat ausgedient: Autofahrer bestimmter Jahrgänge müssen bis zum 19. Januar bei der Stadt einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein beantragen. Wir haben den Online-Weg ausprobiert.
Um es vorwegzunehmen: Die Online-Vorbereitung für den Führerscheinumtausch, die die Stadt auf ihrer Internetseite eingerichtet hat, ist nachvollziehbar erklärt und funktioniert – außer bei unserem ersten Selbstversuch. Bei ihm landete man beim vorletzten Schritt, bei dem man auf „Einreichen“ zu klicken hat, immer bei einer Fehlermeldung mit dem schönen Namen „Bad Request“ und dem Hinwies, es gebe einen Syntaxfehler. Was immer das bedeutet. Es kam, wie es immer ist: Man durchlief die Prozedur ein Dutzend Male und durchlebte wie üblich alle Gefühle von Verzweiflung bis Hass, während man wie ein Depp vor einem Computer saß, der nicht tut, was er tun soll. Die gute Nachricht: Einen Tag später hat es anstandslos geklappt.
Hintergrund: Wer noch einen alten Papierführerschein oder einen Kartenführerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen auf den neuen, angeblich fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umstellen lassen. Für den Pflichtumtausch der alten Papierführerscheine gilt für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 eine Frist bis Mittwoch, 19. Januar. Es wird also Zeit. Bislang haben laut Stadt erst rund 3.000 von 16.000 Betroffenen ihre Papierführerscheine getauscht – Rückmeldungen über Probleme wie „Bad Request“ habe es nicht gegeben, erklärte eine Sprechern der Führerscheinstelle auf Anfrage.
Nach Ablauf der Frist bleibt die Fahrerlaubnis zwar unverändert bestehen, der alte Führerschein wird jedoch ungültig. Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht tauscht, muss ab dem 30. Juni bei einer Kontrolle mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
Für den Führerschein-Umtausch der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 steht – Achtung! – nur bis zum 19. Januar auf der Internetseite der Stadt Krefeld www.krefeld.de im Serviceportal ein Online-Formular zur Verfügung. So kommt man hin: Man muss auf der Seite der Stadt auf „Serviceportal“ klicken; auf der sich öffnenden Seite sind unten „Dienstleistungen mit neuen Online-Formularen“ aufgeführt – dort auf die Zeile „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ klicken. Auf der neuen Seite steht etwas unten unter der Überschrift „Formen der Antragstellung“ gleich im ersten Satz der Link (hinterlegt hinter dem Wort online), der zum eigentlichen Formular führt.
Von da aus wird man gut geführt. Zwei Tipps: Man sollte das Ganze an einem Gerät machen, das an einen Drucker angeschlossen ist; am Ende druckt man die ausgefüllten Seiten plus Quittung aus, um sie zusammen mit dem alten Führerschein an die Führerscheinstelle zu schicken. Und schließlich: Wer seinen Führerschein nicht in Krefeld gemacht hat, kann die Stadt auffordern, ein entsprechendes Dokument von der Kommune zu besorgen, die den Führerschein ausgestellt hat. Nicht verwirren lassen: Als erste Option steht da „Ich habe bereits eine Karteikartenabschrift bei der zuletzt ausstellenden Behörde beantragt“ – das kann man getrost der Stadtverwaltung überlassen und Option zwei „Bitte bei der zuletzt ausstellenden Behörde beantragen“ anklicken.
Im vorletzten Schritt wird man dann unter „Einreichen“ zum Bezahlmodus weitergeleitet; im letzten Schritt druckt man alle ausgefüllten Seiten (mit Quittung für die Zahlung über 30,40 Euro) aus und schickt sie unterschrieben mit dem alten Führerschein (dem Original, eine Kopie reicht nicht aus) und einem Passbild an die Führerscheinstelle, Elbestraße 7, oder sie können bei den Bürgerservicebüros in den Briefkasten eingeworfen werden.
Das Ausfüllen geht alles geht unterm Strich relativ schnell. Die Alternative: Termin ausmachen und persönlich hin.
Für den Papierführerschein wird die Gültigkeit auf zwei Monate befristet; die Stadt sagt zu, ihn umgehend zurückzuschicken. Der neue Kartenführerschein wird binnen weniger Wochen direkt von der Bundesdruckerei an die Wohnanschrift übersandt.