Gebührenvergleich Krefeld hat zweithöchste Gebühr bei Abwasser aller kreisfreien NRW-Städte

Krefeld · Unermüdlich weist der Bund der Steuerzahler Jahr für Jahr darauf hin, dass die Kommunen bei der Erhebung ihrer Abwassergebühren ihren Bürgern unnötig tief in die Tasche greifen. Die meisten Städte und Kreise reagieren auf die Kritik nicht. Besonders stur erweist sich Krefeld — wie ein Blick auf die Gebührenhistorie zeigt.

Der Düsseldorfer zahlt für die Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers weniger als die Hälfte von dem, was der Kommunalbetrieb Krefeld als Anstalt öffentlichen Rechts in Vertretung für die Stadt Krefeld ihren Bürgern in Rechnung stellt. Pro Kubikmeter müssen die Bürger der Seidenstadt 3,39 Euro überweisen. Das ist hinter den 3,42 Euro in der Stadt Mönchengladbach der zweithöchste Betrag aller kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Gebührenzahler in der Landeshauptstadt geben nur 1,52 Euro aus. Das geht aus der neuen vergleichenden Auswertung des Bundes der Steuerzahler NRW hervor.

Ein Blick zurück zeigt, dass Verwaltung und Politik bei der Kalkulation der Entwässerungsgebühren selten bis gar nicht die Interessen der Gebührenzahler im Blick hatten. Undurchsichtige und, wie sich herausstellte, formell und materiell rechtswidrige Konstruktionen bestimmten jahrein, jahraus den Alltag. Erst die so genannten Kampfrentner — ehemalige Bedienstete der Stadtverwaltung — bereiteten dem Spuk vor dem Verwaltungsgericht ein Ende. Die Überlassung hoheitlicher Aufgaben wie die Gebührenerhebung an ein Privatunternehmen wie die Stadtwerke Krefeld verstieß gegen geltendes Recht. Darüber hinaus stimmten die Kalkulationen auch in der Höhe nicht.

Eigentlich könnte alles gut sein. Zumal die Kosten im Krefelder Klärwerk für die Reinigung des Schmutzwassers in 2018 auch noch um 3,2 Millionen Euro gesunken sind. Außerdem lagen weitere 3,2 Millionen Euro aus so genannten Überdeckungen auf dem Konto, die den Gebührenzahlern wieder zugute kommen müssen. In der Summe 6,4 Millionen Euro, die zu einer merklichen Senkung der Abwassergebühr hätte führen können.

Doch der Kommunalbetrieb Krefeld als Anstalt öffentlichen Rechts hatte andere Pläne, und die Politik stimmte zu. In der Vergangenheit flossen regelmäßig Beträge zwischen rund sieben und neun Millionen Euro in den Stadtsäckel für Investitionen in die Kultur und anderswo. Damit das auch in Zukunft so bleibt, hat kaum einer der Verantwortlichen ein Interesse, an den so genannten kalkulatorischen Kosten zu drehen. Im Gegenteil, die Abschreibungsmethode ist zum Kalenderjahr 2018 gerade erst auf die für Gebührenzahler nachteilige Variante geändert worden.

„Die kalkulatorischen Kosten machen einen wesentlichen Teil der Gebühren aus“, sagte Heinz Wirtz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Die Abschreibung der Investitionen in Kanäle und Regenrückhaltebecken erfolgt seit Jahresbeginn nach dem höheren Wiederbeschaffungszeitwert statt nach dem Anschaffungswert. So kommen grob zwei Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr auf die Gebührenzahler zu. Die zweite Komponente der kalkulatorischen Kosten ist die kalkulatorische Verzinsung. Die Stadt verlangt für die Summe, die sie in die Entwässerung investiert und nicht über Erschließungsbeiträge vom Bürger refinanziert bekommt, Zinsen — für 2018 genau 6,32 Prozent.

Das ist deutlich mehr als eine Geldanlage bringt und ein Darlehen kostet. Die Differenz zwischen Marktzinsen und 6,32 Prozent ist das so genannte Zinsdelta, das der Kommune bereits erwähnte sieben bis neun Millionen Euro Überschuss nach Handelsrecht für den städtischen Haushalt bringt.

Die so genannten Überdeckungen sind eine andere Sache. Das ist schlicht das Geld, das zum Ende des Jahres übrig geblieben ist, weil die Kosten für die Entwässerung und Reinigung geringer ausgefallen sind, als kalkuliert. Sie müssen dem Gebührenzahler in den Folgejahren wieder zugute kommen. Die Politik hat entschieden, von den 3,2 Millionen Euro zunächst nur 700.000 gebührenmindernd für die Krefelder wieder einzusetzen, 2,5 Millionen Euro bleiben für die späteren Jahre. Hinzu käme eine mögliche Überdeckung aus dem Jahr 2018.

So liegt die aktuelle Schmutzwassergebühr um elf Cent niedriger als 2017 bei 3,39. Die Gebühr für die Entsorgung des Niederschlagswasser stieg um fünf Cent auf 1,05 Euro pro Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche.

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