Verhaltensregeln in Krefeld Uneinsichtiger Halter muss 75 Euro Bußgeld für streunenden Hund zahlen

Krefeld · Der Fachbereich Umwelt- und Verbraucherschutz mahnt Hundehalter in Parks und Wäldern zur Rücksichtnahme. Auch für Wildtiere und deren Nachwuchs sind frei laufende Hunde eine Gefahr.

 In Naturschutzgebieten gilt eine Anleinpflicht für Hunde.

In Naturschutzgebieten gilt eine Anleinpflicht für Hunde.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Das schöne Wetter sorgt weiterhin dafür, dass sich viele Erholungssuchende ins Freie orientierten. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadtverwaltung macht deswegen darauf aufmerksam, dass in Feld, Wald und Flur für jedermann Verhaltensregeln gelten. „Dazu gehört die Rücksichtnahme auf andere Erholungssuchende, aber vor allem in den Naturschutzgebieten auch die Beachtung des Landesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsplans der Stadt Krefeld“, so ein Behördensprecher. Erkennbar seien diese an den grün-weißen, auf dem Kopf stehenden, Dreiecksschildern mit der Aufschrift „Naturschutzgebiet“.

In allen Naturschutzgebieten hat die Natur Vorrang. Deshalb gilt dort generell eine Anleinpflicht für Hunde, das Verbot, Wege zu verlassen, Flächen außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren und außerhalb der ausgewiesenen Reitwege zu reiten. Bei Feststellung eines Verstoßes gegen die zuvor genannten Regelungen können Verwarnungen mit einem Verwarngeld bis zu 35 Euro oder aber bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen ein Bußgeld von mindestens 75 Euro verhängt werden. „Die Erholungssuchenden werden gebeten, aktiv mitzuwirken“, erklärt die Verwaltung.

Spaziergänger dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge effektive Abwehrmaßnahmen ergreifen, wenn sich ihnen ein fremder, nicht angeleinter Hund ohne Kontrolle seines Halters nähert (Landgericht Mainz, Az.: 1 U 599/18). Geklagt hatte ein Jogger, der mit seiner angeleinten Hündin im Wald unterwegs war. Als der Hund eines spazierenden Paars auf ihn zukam, forderte er es auf, deren nicht angeleinten Hund zurückzurufen. Auf die Rufe reagierte dieser aber nicht. Bei dem Versuch, das Tier mit einem Ast fernzuhalten, rutschte der Jogger aus. Er zog sich einen Riss der Kniesehne zu und musste operiert werden.

Auch für Wildtiere – vor allem für deren Nachwuchs – in Wäldern und Parks sind frei laufende Hunde eine Gefahr. Deswegen bittet der Fachbereich Umwelt- und Verbraucherschutz alle Hundehalter dringend darum, ihre Vierbeiner dort anzuleinen. „,Streuner’ bringen zum Beispiel Hasen und Kaninchen, die ihre Jungen zur Welt gebracht haben, sowie Enten, Fasane und andere Bodenbrüter in Panik“, ergänzt die Stadt. In diesem Zusammenhang ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Dazu zählt auch das Stören von Lebensbereichen wild lebender Tiere durch das Stöbern der Hunde.

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