Vor dem Landgericht Krefeld Mann in Wohnung gelockt und ausgeraubt – Haft für junge Täter

Krefeld · Vor dem Krefelder Landgericht mussten sich jetzt ein 19- und ein 21-jähriger aus Krefeld verantworten. Sie hatten einen 31-Jährigen um 700 Euro erleichtert.

Es wurde vor dem Landgericht Krefeld verhandelt.

Es wurde vor dem Landgericht Krefeld verhandelt.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Am Krefelder Landgericht fielen jetzt die Urteile gegen zwei junge Männer (19 und 21 Jahre alt) aus Krefeld und Willich. Der 21-jährige Angeklagte erhielt wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit  mit gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe in Höhe von zwei Jahren und acht Monaten; der 19-jährige Beschuldige wurde, wegen derselben Tatvorwürde, zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Konkret sah es die Jugendkammer als erwiesen an, dass sich die beiden jungen Männer im September 2021 gemeinsam und spontan entschlossen hatten, einen 31-jährigen Mann zu berauben. Diesen hatten sie zuvor über eine WhatsApp-Gruppe kennen gelernt. Als der Mann ihnen mitteilte, er sei gerade in Krefeld, lud der 21-jährige Angeklagte ihn in seine Wohnung ein. Dort angekommen, sei der 31-Jährige von beiden Beschuldigten empfangen worden. Erst habe man geredet, dann sei es zu einem kleinen Disput gekommen. Der 31-Jährige habe wohl über WhatsApp mit sehr jungen Mädchen gechattet, aber, nach eigenen Angaben, nicht gewusst, dass diese noch minderjährig waren, was die beiden Angeklagten so jedoch nicht hinnehmen wollten.

Im Anschluss an die verbale Auseinandersetzung sei der 31-Jährige von einem seiner Gastgeber geschlagen worden. Wenig später hätten die Männer ihn dann aufgefordert, ihnen Bargeld zu übergeben. Dabei sei er mit einem Teleskopschlagstock bedroht worden. Aus Angst habe der Geschädigte seinen Angreifern 700 Euro überreicht und auf die Herausgabe eines teuren Handys, das er einem der Beschuldigten kurz zuvor unter einem Vorwand übergeben hatte, verzichtet. Schließlich sei es dem Mann gelungen, aus der Wohnung zu fliehen und die Polizei zu verständigen.

Die beiden Männer auf der Anklagebank hatten sich während der Verhandlung geständig und reumütig gezeigt. Es sei richtig, dass man sich vor der Ankunft des 31-Jährigen in der Wohnung geeinigt habe, diesen „abzuziehen“.  Einen Plan, wie das genau ablaufen solle, „gab es aber nicht“. Die 700 Euro, welche sie dem Mann abgenommen hätten,  teilten sie, nach eigener Aussage, im Anschluss untereinander auf.

Im Nachhinein täte ihnen sehr leid, was geschehen sei. Zudem wollten sich die jungen Männer persönlich bei dem Geschädigten entschuldigen, was aber nicht möglich war, da der als Zeuge geladene 31-Jährige nicht zum Prozess erschienen war. Wegen der umfangreichen Geständnisse der Beschuldigten einigte die Kammer sich aber darauf, dass eine Verlesung der polizeilichen Vernehmung des Geschädigten ausreichend sei, um in diesem Fall Urteile fällen zu können.

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