Thema im Rat in Krefeld Kippe wegwerfen soll 100 Euro kosten

Krefeld · Der Rat beschäftigt sich heute mit dem überarbeiteten Bußgeldkatalog. Bis zu 1000 Euro können kassiert werden.

 Könnte teuer werden: eine weggeworfene glimmende Kippe.

Könnte teuer werden: eine weggeworfene glimmende Kippe.

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Reichwein, Christoph (crei)

Krefeld soll endlich sauberer werden.  Auf Antrag der CDU - unterstützt von allen Fraktionen - hat die Verwaltung die ordnungsbehördliche Verordnung sowie den Bußgeldkatalog überarbeitet, um schneller und direkter vorgehen zu können. Bis zu 1000 Euro können kassiert werden. Drei Seiten umfasst das Papier.  Heute beschäftigt sich der Stadtrat mit dem Thema.

Die Probleme sind in vielen Großstädten offensichtlich: Wohin man schaut, liegt Müll herum, Glas- und Papiercontainer quillen über, ihre Umgebung ist verdreckt, Hauswände sind beschmiert, Fußgänger treten in Hundekot. Manche der vor allem in den Innenstädten anzutreffenden Bettler treten aggressiv auf. Drogen werden bisweilen vor aller Augen konsumiert. In Krefeld ist das nicht anders. Deshalb hatte die CDU-Fraktion am 31. Januar 2018 beantragt, die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt zu überarbeiten und um einen Bußgeldkatalog zu erweitern. Wer nicht zahlen könne, dürfe auch gemeinnützige Arbeit leisten oder dem Grünflächenamt zur Hand gehen. „Der Bußgeldkatalog verfolgt dabei das Ziel, Verfehlungen von einzelnen Personen schnell und direkt ahnden zu können“, so Walter Fasbender,  CDU-Sprecher im Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit. Das Ziel:  Die Verordnung soll insgesamt deutlich verschärft werden.

 Taube

Taube

Foto: Grafik

So ist  ein Punkt zu verstehen, der „Störungen in Verbindung mit Alkohol- oder Drogenkonsum (z. B. Verunreinigungen, Grölen, Belästigung von Personen, Gefährdung Anderer durch Herumliegenlassen von Flaschen)“ verbietet. Auch Feinheiten der Verordnung wurden verändert. So ist öffentliches Saufen – im Verwaltungssprachgebrauch: „Abhaltung von Trinkgelagen“ – allein schon verboten. Ausführlich wird beschrieben, welche Arten des Bettelns verboten sind. Kurz: aggressive, bedrängende, organisierte, behindernde Formen sind nicht erlaubt, dabei Kinder einzusetzen oder körperliche bzw. soziale Not vorzutäuschen, ebenfalls. Und wer bisher seinen Hund dazu gebracht hat, den Kot ordentlich im Rinnstein zu platzieren, darf die braunen Überbleibsel künftig nicht mehr dort liegen lassen, sondern muss sie sofort entsorgen. Das könnte den Halter sonst bis zu 500 Euro kosten. Hundebesitzer kennen die kleinen Plastiksäckchen. Übrigens: „Wildpinkeln“ in der Stadt gegen Hauswände oder im Grünen kosten ebenfalls. Wer dabei erwischt wird, muss 25 bis 100 Euro zahlen. Verlassen der Feuer- oder Grillstellen ohne restlose Löschung des Feuers oder der Glut, kann bis zu 1000 Euro Bußgeld zu Folge haben.

 Bildnummer: 51928241  Datum: 18.06.2007  Copyright: imago/Lindenthaler Männeken Pis in der Stoofstraat in Brüssel, Objekte; 2007, Brüssel, Städte, Sehenswürdigkeit, Wahrzeichen, Figur, Figuren, Brunnenfigur, Brunnenfiguren, Statue, Statuen, Manneken, Piss; , hoch, Kbdig, Einzelbild, , Bildhauerei, Kunst, Belgien,  , Reisen, Europa

Bildnummer: 51928241 Datum: 18.06.2007 Copyright: imago/Lindenthaler Männeken Pis in der Stoofstraat in Brüssel, Objekte; 2007, Brüssel, Städte, Sehenswürdigkeit, Wahrzeichen, Figur, Figuren, Brunnenfigur, Brunnenfiguren, Statue, Statuen, Manneken, Piss; , hoch, Kbdig, Einzelbild, , Bildhauerei, Kunst, Belgien, , Reisen, Europa

Foto: Imago
 ARCHIV - 31.10.2007, Dresden: Ein Hund erledigt sein Geschäft auf einer Wiese. Landwirte in Rheinland-Pfalz beklagen sich, dass immer noch zu viele Hundehalter den Kot ihrer Tiere auf Weiden liegen lassen. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 31.10.2007, Dresden: Ein Hund erledigt sein Geschäft auf einer Wiese. Landwirte in Rheinland-Pfalz beklagen sich, dass immer noch zu viele Hundehalter den Kot ihrer Tiere auf Weiden liegen lassen. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Gewerbetreibende und -betriebe werden nun dazu verpflichtet, im Umkreis von 50 Metern um ihre Verkaufsstelle und Geschäfte alle Rückstände und Verpackungen von zuvor verkauften Waren zu beseitigen und geeignete Behälter zur Entsorgung von Zigarettenkippen aufzustellen. Passiert das nicht, sind zwischen 50 und 1000 Euro fällig. Doch auch die achtlos weggeworfene noch glimmende Zigarette ist keine Bagatelle mehr. Das kostet bis zu 100 Euro, wenn der Verursacher dabei erwischt wird. Nun haben die Politiker das letzte Wort - und dann muss das alles schließlich auch kontrolliert werden.

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