Trotz Urteil in Duisburg Krefeld gibt im Kampf gegen Alkoholverbot nicht auf

Krefeld · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Duisburger Alkoholverbot gekippt. Die Stadt Krefeld und der Einzelhandlesverband sehen darin kein Grundsatzurteil über ein Alkoholverbot für Krefeld.

 Aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Krefeld über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und Anlagen in der Stadt Krefeld § 2 Allgemeine Verhaltenspflichten/ Gemeingebrauch (3) Nicht bestimmungsgemäße Benutzung und deshalb verboten ist insbesondere . . . 2. das Verweilen auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen in betrunkenem Zustand mit erkennbaren Ausfallerscheinungen und zur Abhaltung von Trinkgelagen 4. aggressives Betteln (z.B. unmittelbares Einwirken auf Personen durch "in den Weg stellen" oder Anfassen) oder Betteln mit Kindern und 5. das Verrichten der Notdurft.

Aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Krefeld über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und Anlagen in der Stadt Krefeld § 2 Allgemeine Verhaltenspflichten/ Gemeingebrauch (3) Nicht bestimmungsgemäße Benutzung und deshalb verboten ist insbesondere . . . 2. das Verweilen auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen in betrunkenem Zustand mit erkennbaren Ausfallerscheinungen und zur Abhaltung von Trinkgelagen 4. aggressives Betteln (z.B. unmittelbares Einwirken auf Personen durch "in den Weg stellen" oder Anfassen) oder Betteln mit Kindern und 5. das Verrichten der Notdurft.

Foto: dpa/Uwe Zucchi

In Krefeld ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf über das Alkoholverbot in Duisburg aufmerksam verfolgt worden, denn auch in Krefeld gibt es den Ruf nach einem Alkoholverbot auf Straßen und Plätzen in der Innenstadt (womit ausdrücklich nicht Gaststätten gemeint sind). Mit dem Spruch sei keine Vorentscheidung für die Diskussion in Krefeld gefallen, betonte Markus Ottersbach, Geschäftsführer des Krefelder Einzelhandelsverbandes. Auch für Michael Heß vom Immobilienverband Haus & Grund bleibt es eine Aufgabe für die Stadt, eine Strategie zu entwickeln, wie sich Trinker- und Drogenmilieus nicht auf bestimmten Plätzen in der Stadt etablieren und den Raum damit für den Rest der Bürgerschaft blockieren.

Die Stadtverwaltung Krefeld kündigte eine Prüfung des Spruchs an: "Inwiefern das Urteil Auswirkung auf die Überlegungen in Krefeld hat, der Szene auf dem Theaterplatz und darüber hinaus zu begegnen, wird die Auswertung der konkreten Urteilsbegründung zeigen. Danach wird die Verwaltung Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise machen", erklärte ein Sprecher gestern auf Anfrage unserer Redaktion.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Alkohol-Konsum-Verbot in der Duisburger Innenstadt in der jetzigen Form gekippt. Eine 32-jährige Duisburgerin hatte gegen das Verbot geklagt, weil sie darin einen Eingriff in ihre Freiheitsrechte sah. Das Gericht führte aus, es sei der Stadt Duisburg nicht gelungen, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den Alkoholkonsum nachzuweisen. Die benannten Fälle seien zu wenige gewesen; zudem sei die Verbotszone zu groß. Das Verbot war ausgesprochen worden, nachdem Händler und Passanten sich über Lärm, Schmutz und Pöbeleien durch Trinker beklagt hatten. Für Ottersbach ist mit dem Spruch kein Grundsatzvorbehalt gegen Alkoholverbote ausgesprochen: "Das Gericht hat aus meiner Sicht lediglich festgestellt, dass Duisburg das Verbot nicht hinreichend begründet und abgesichert hat. Daraus sind im Umkehrschluss Hinweise zu ziehen, wie man ein solches Verbot rechtsfest begründen kann."

Ottersbach sprach sich zugleich für Zweigleisigkeit aus: "Es geht nicht allein um Haudrauf-Verbote. Natürlich muss man Alkoholikern und Drogenabhängigen auch Hilfsangebote machen. Die Erfahrung zeigt aber, dass Hilfsangebote alleine nicht ausreichen. Es müssen auch klare Grenzen über das Verhalten in der Öffentlichkeit gezogen werden." Michael Heß weist für Haus & Grund darauf hin, dass es für Städte schwierig bleibt, für mehr Sauberkeit und mehr Sicherheitsgefühl zu sorgen. "Ich glaube nach wie vor, dass es richtig war, in Krefeld die gesamte Innenstadt als Einkaufsbereich zu definieren und nicht auf ein großes Shopping-Center zu setzen"; allerdings hätten es Einkaufszentren wie der Schwanenmarkt oder das Minto in Mönchengladbach einfacher, Regeln durchzusetzen, weil sie Hausrecht ausüben könnten. Heß beklagt den Widerspruch, dass man einerseits lebenswerte Innenstädte schaffen will, andererseits aber keine wirksamen Mittel findet, Auswüchse von Trinker- und Drogenmilieus einzudämmen. Mit Folgen: Es gibt Heß zufolge Ladeninhaber in Krefeld, die sich überlegen, ob sie ihren Laden statt an einer Straße besser im Schwanenmarkt ansiedeln. Leerstand wird so gerade nicht bekämpft.

Nicht betroffen von dem Urteil ist nach Einschätzung der Stadt das Krefelder Ortsrecht. Es verbietet zwar Trunkenheit oder Trinkgelage im öffentlichen Raum, aber nicht individuellen Alkoholkonsum. Das Problem: Polizei und Ordnungsdienst müssten Trinker in flagranti etwa beim Urinieren erwischen, um dagegen vorgehen zu können. Der Begriff des Trinkgelages ist zudem so gefasst, dass einfaches Dasitzen und Trinken nicht darunterfällt. Die Ansiedlung einer Szene an Plätzen kann mit diesem Ortsrecht faktisch nicht verhindert werden.

Die Stadtverwaltung ließ erkennen, dass sie neben einer Verbotsstrategie vor allem auf den Kommunalen Ordnungsdienst und Hilfestellungen setzt, zumal auch Duisburg damit gute Erfahrungen gemacht habe. "Begleitend mit dem Duisburger Ratsbeschluss ist im Rahmen der Evaluation des dortigen Alkoholverbotes deutlich geworden, dass gerade die stärkere Präsenz von Ordnungskräften und die sozialen Hilfestellungen, beispielsweise über Streetworker an die Zielgruppe herangetragen, nachhaltige Wirkung entfalten", erklärte die Stadt gestern. Dieser Erkenntnis solle in Krefeld in verstärktem Maße Rechnung getragen werden. "Durch die Verzahnung verschiedener Aktivitäten, zu denen auch die Initiierung einer Fachgruppe unter Federführung des Ordnungsdezernenten Ulrich Cyprian mit der Beteiligung verschiedener Akteure zählt, soll das Sicherheitsgefühl in der Stadt Krefeld - jenseits eines Alkoholverbotes - spürbar verbessert werden."

(RP)
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