Keine weiteren Todesfälle in Krefeld Gesundheitsamt meldet 47 neue Coronafälle

Krefeld · Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt für Krefeld den Wert aktuell mit 125 an, am Vortag lag er bei 151. In zwölf Fällen wurde auf dem Theaterplatz gegen die Kontaktbeschränkung verstoßen. 250 Euro Bußgeld sind jeweils fällig.

 Das Corona-Diagnosezentrum an der Schwertstraße: Bisher wurden in Krefeld 39.228 Erstabstriche vorgenommen.

Das Corona-Diagnosezentrum an der Schwertstraße: Bisher wurden in Krefeld 39.228 Erstabstriche vorgenommen.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Insgesamt 47 neue Coronafälle meldet das städtische Gesundheitsamt in Krefeld am Mittwoch, 6. Januar, (Stand: 0 Uhr). Die Gesamtzahl aller bisher bestätigten Fälle liegt somit aktuell bei 5.563. Als infiziert gelten derzeit 760 Personen, hier hat sich gegenüber dem Vortag keine Veränderung in den Zahlen ergeben. Genesen sind 4.744 Personen insgesamt, 47 mehr als am Vortag. 59 Personen sind seit Ausbruch der Pandemie im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben. Im Vergleich zum Vortag gibt es keine neu gemeldeten Todesfälle in der Seidenstadt.

Mit der aktuellen Entwicklung sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt für Krefeld den Wert aktuell mit 125 an, am Vortag lag er bei 151. Insgesamt 16.735 Personen haben sich bisher – freiwillig oder angeordnet – in Quarantäne begeben. In Krefelder Krankenhäusern liegen aktuell 49 Patienten aus Krefeld, 15 davon auf der Intensivstation, elf von ihnen werden beatmet. Bisher wurden 39.228 Erstabstriche vorgenommen, 686 davon sind offen.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kontrolliert in Krefeld weiterhin, ob die Coronaregeln eingehalten werden. 15 Bußgeldverfahren musste der KOD insgesamt am Dienstag einleiten. In drei Fällen wurde gegen die Maskenpflicht in hochfrequentierten Fußgängerbereichen verstoßen. Jeweils 50 Euro Bußgeld sind zu zahlen. In zwölf Fällen wurde auf dem Theaterplatz gegen die Regeln der Kontaktbeschränkung verstoßen. 250 Euro Bußgeld sind jeweils fällig, außerdem sprach das KOD-Team Platzverweise gegen die betreffenden Personen aus.

Bund und Länder haben am Dienstag eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar und eine Verschärfung beschlossen. Der verschärfte Lockdown sieht unter anderem vor, dass sich Angehörige eines Hausstands nur noch mit einer weiteren Person treffen dürfen. In Kreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz bei 200 oder mehr liegt, dürfen sich Bewohner ohne triftigen Grund nur noch in einem Radius von 15 Kilometer um den Wohnort bewegen.

Die Juristin Andrea Kießling hat die Beschränkung auf einen 15 Kilometer-Radius in sogenannten Corona-Hotspots kritisiert. „Wenn man Kontakte beschränken will, dann kann man das viel passgenauer machen“, sagt die Wissenschaftlerin vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie der Ruhr-Universität Bochum. Um Tagesausflüge in touristische Ziele zu verhindern, könnten diese etwa geschlossen oder abgesperrt werden. Die momentane Regelung bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 pro 100.000 Einwohnern treffe pauschal alle, „unabhängig davon, was die machen“.

„Passgenau heißt für mich vor allem: Wenn wir Kontakte beschränken wollen, dann müssen wir bei diesen Kontakten ansetzen“, erläuterte die Juristin. Ob jemand das Haus oder seinen Landkreis verlasse, sei nicht die Infektionsgefahr. „Ich muss da ansetzen, wo die Menschen sich treffen“, betont Knießling. Ein Ansatzpunkt wäre der Arbeitsplatz. „Die Menschen treffen sich weiterhin am Arbeitsplatz, selbst, wenn sie Homeoffice machen können“, sagte sie. „Und dann sollte man vielleicht eher gucken, dass man diese Kontakte beschränkt und nicht pauschal den Leuten verbietet, das Haus oder in diesem Fall diesen 15 Kilometer-Radius zu verlassen.“ Sie gehe davon aus, dass es Klagen geben werde, erklärt Kießling.

Die meisten Juristen schätzten ihrer Wahrnehmung nach die jüngste Radiusregelgung als unverhältnismäßig ein. „Ob die Gerichte das dann kippen werden, ist natürlich eine andere Frage“, betont die Fachfrau. Die Gerichte seien bei den zurzeit hohen Infektionszahlen „sehr vorsichtig“.

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