Drohnenverordnung Genehmigung für Drohnen im Naturschutzgebiet
Krefeld · Kleine Kopter bis 250 Gramm darf man aber auch ohne Führerschein starten. Inzwischen ist der Betrieb der unbemannten Fluggeräte jedoch umfangreich reglementiert.
Seit Jahren summt es am Himmel – auch über Krefeld. Drohnen in allen Größen fliegen über Wiesen und Wälder, manchmal zum Leidwesen von Erholungssuchenden. Inzwischen ist der Betrieb der unbemannten Fluggeräte umfangreich reglementiert. Kleine Kopter bis 250 Gramm darf man aber auch ohne Führerschein fliegen. Für erste Flugübungen taugen die Mini-Drohnen so oder so. Manche sind so klein, dass sie auf eine Hand passen. Solche Winzlinge haben in der Luft aber ihre Probleme. Notwendig für Drohnen dieser sogenannten Klasse C0 dann nur eine Betreiber-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt. Die entsprechende Nummer muss außen an der Drohne angebracht werden, bevor sie das erste Mal in die Luft steigt.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der private Einsatz von Drohnen neben der EU-Drohnenverordnung und der Luftverkehrsordnung auch kommunal durch entsprechende Satzungen geregelt sein kann. Für das Gebiet der Stadt Krefeld ist hier der Landschaftsplan der Stadt Krefeld in Bezug auf die Ge- und Verbote in Naturschutzgebieten, in Landschaftsschutzgebieten sowie in geschützten Landschaftsbestandteilen zu beachten.
In allen drei Gebietskategorien besteht ein Verbot, Drohnen steigen zu lassen, weil es dort nach dem Landschaftsplan unzulässig ist, Motorflugmodelle oder generell Flugmodelle zu betreiben. Für den Einsatz einer Drohne in den drei Schutzgebieten ist für die Befliegung eine naturschutzrechtliche Befreiung nach Paragraph 67 Bundesnaturschutzgesetz bei der Unteren Naturschutzbehörde des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz zu beantragen. Die Erteilung einer Genehmigung wird in diesem Zusammenhang nicht alleine von der Unteren Naturschutzbehörde beurteilt und entschieden. In jedem Einzelfall muss sie auch den Naturschutzbeirat beteiligen und dessen Zustimmung einholen. Es müssen besondere Tatbestände vorliegen, die die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung als Einzelfall rechtfertigen. Als Ansprechpartnerin für Fragen ist Maren Loose von der Unteren Naturschutzbehörde, Ruf 02151 864429 oder per E-Mail an naturschutz@krefeld.de