Urteil in Krefeld Frau wollte Pistole ins Gericht schmuggeln und bekommt Haftstrafe

Krefeld · Die Frau wurde jetzt zu neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Die Waffe will sie auf einem Trödelmarkt in Mönchengladbach gekauft haben.

Weil sie eine Waffe in das Gerichtsgebäude schmuggeln wollte, hat das Amtsgericht eine Krefelderin zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau muss außerdem 1000 Euro zahlen.

Mit weniger Inhalt wurde die Handtasche dann erneut zur Durchleuchtung auf das Band gelegt. "Dann ist mir eine waffenähnliche Abbildung aufgefallen", schilderte der Justizhauptwachtmeister. Er habe sofort gemerkt, dass es sich bei der schweren Waffe keinesfalls um eine Gaspistole handeln könne und die Staatsanwaltschaft angerufen. Während die Angeklagte im Gebäude war, wurde die Polizei gerufen.

Seine Mandantin wolle zur Sache keine Angaben machen, sagte ihr Verteidiger. Sie räume den Vorfall ein und es tue ihr leid. Der Hintergrund für das unerlaubte Führen einer Waffe sei, dass sie einen Übergriff befürchtete. Von wem sie einen Übergriff befürchtete, das wolle sie nicht sagen. Die Waffe habe sie auf einem Trödelmarkt in Mönchengladbach gekauft, führte er weiter aus. Die habe dort ganz normal zwischen anderen Gegenständen zum Verkauf gelegen. "Und das kam ihr nicht komisch vor?", wollte der Staatsanwalt wissen. "Nein, da waren mehrere Waffen", argumentierte der Verteidiger. Von einem befreundeten Polizeibeamten habe er erfahren, dass dies nicht ungewöhnlich sei. Außerdem habe seine Mandantin nicht gewusst, dass es sich um eine halbautomatische Waffe handele. Sie habe nur etwas zu ihrer eigenen Sicherheit haben wollen und die Waffe etwa zwei bis drei Monate mit sich geführt.

Mit der Angst der Frau erklärte er auch, dass in ihrem Auto ein Einhandmesser lag und sie sich einen Hund kaufte. "Sie hat ja auch Kinder, das ist doch gefährlich", hakte der Richter im Bezug auf die Waffe nach und fragte, ob die Angeklagte psychische Probleme habe. Das verneinte der Verteidiger. "Es sieht so aus, als sollte die Waffe dringend ins Gericht", insistierte der Staatsanwalt. Er könne sich nicht erklären, warum diese in der Handtasche in das Gebäude gebracht wurde. "Wer sagt, dass sie nicht wieder belästigt wird und der nächste eine Kugel im Kopf hat?", fragte er. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren beantragt, die Verteidigung einen Freispruch.

(BL)
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