Krefeld Forderung nach Wahlrecht für Drittstaatler ist vom Tisch

Krefeld · Der Entwurf für das Integrationskonzept der Stadt ist überarbeitet. Stärker betont wird, dass Einwanderer das Grundgesetz anerkennen müssen, wenn Integration gelingen soll.

 Ausschnitt des Covers für das Integrationskonzept der Stadt Krefeld. Es wirbt für eine bunte Gesellschaft mit vielen Einwanderern.

Ausschnitt des Covers für das Integrationskonzept der Stadt Krefeld. Es wirbt für eine bunte Gesellschaft mit vielen Einwanderern.

Foto: stadt

In der Debatte um den Entwurf für das neue Integrationskonzept der Stadt Krefeld 2016 bis 2019 ist die umstrittene Forderung nach einem Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer vom Tisch. Nach Kritik von CDU und FDP hat die Verwaltung den Passus aus dem Entwurfstext gestrichen, in dem es hieß, der Rat solle sich für ein solches Wahlrecht einsetzen. Gestrichen wurde auf Druck der FDP auch das Wörtchen „leider“ in dem Satz, der vermerkte, dass es dieses Wahlrecht nicht gebe. Letztlich bleibt es jetzt bei dem nüchternen Hinweis, dass ein allgemeines Ausländerwahlrecht rechtlich nicht vorgesehen ist. Dies sind Ergebnisse der Sondersitzung des Integrationsrates, in der erneut über den Text des Entwurfs debattiert wurde. Die Zeit drängt, da ohne gültigen, vom Rat verabschiedeten  Text die Zuschüsse für das Kommunale Integrationszentrum nicht mehr fließen.

Beschlossen wurde das Konzept allerdings immer noch nicht. Dennoch zeigten sich Politik, Migrantenvertreter und Verwaltung gleichermaßen mit dem Ergebnis des Abends zufrieden.„Selten habe ich eine solch schnelle und konstruktive Sitzung erlebt“, lautete das Urteil von CDU-Ratsfrau Simone Roemer. Während der knapp anderthalbstündigen Zusammenkunft hatten die Fraktionen gemeinsam mit der Verwaltung ihre Einwände, Ergänzungen und Änderungsvorschläge zur Fortschreibung des kommunalen Integrationskonzeptes diskutiert und miteinander abgestimmt. Neben umstrittenen Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer, sogenannte Drittstaatler, standen zwei weitere Punkte im Fokus: der Hinweis auf die Verankerung von Integration im Grundgesetz sowie der Wunsch von CDU, FDP und Migrantenvertretern, beim Layout der Broschüre auf die Verwendung von Personenfotos zu verzichten. Mit Hinweis auf die nicht eingehaltene „Neutralitätspflicht“ wurde dabei explizit auf die Abbildung von Ratsmitgliedern verwiesen, im vorliegenden Falle auf das Foto der SPD-Ratsfrau Halide Özkurt auf Seite 19 der Entwurfsausgabe.

Die Verwaltung stimmte den Änderungsvorschlägen aller Fraktionen im Großen und Ganzen zu. Auf Vorschlag von Dezernent Markus Schön wird die überarbeitete Fassung des Konzeptes in einer zweiten Sondersitzung des Integrationsrates den Mitgliedern zur Genehmigung am 26. November vorgestellt, um im unmittelbaren Anschluss daran im Hauptausschuss zur  Beschlussfassung  vorzuliegen.

In ihrer Beschlussvorlage weist die Verwaltung in aller Dringlichkeit  darauf hin, dass die Fortschreibung des Integrationskonzeptes „unbedingte Voraussetzung für die Existenz bzw. Förderung des Kommunalen Integrationszentrums“ ist.

Wie sich nach Abschluss der Sondersitzung ergab, sieht die CDU bei der Verwendung eines Verweises auf das Grundgesetz hinsichtlich der Rechte und Pflichten aller Beteiligten vor der zustimmenden Beschlussfassung noch die Notwendigkeit einer Umformulierung. Tenor: Es müsse stärker betont und akzentuiert werden, dass zur Integration gehört, dass Einwanderer das Grundgesetz anerkennen.

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