Landgericht Fingerabdruck auf der Tasche des Opfers belastet Angeklagten
Krefeld · 27-Jähriger ist wegen Raubes mit Todesfolge angeklagt. Gehbehinderte Rentnerin starb durch den Überfall.
(BL) Das Landgericht hat gestern das Verfahren gegen einen 27-Jährigen fortgesetzt, der im Oktober vergangenen Jahres den Tod einer Rentnerin verschuldet haben soll. Der Mann ist wegen Raubes mit Todesfolge angeklagt.
Im Oktober vergangenen Jahres soll Angeklagte, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, sich der 84-Jährigen von hinten genähert und ihr die Handtasche entrissen haben. Die Tasche soll die gehbehinderte Frau an ihrem Rollator befestigt haben. Laut Anklage stürzte das Opfer bei der Tat und starb an den Verletzungsfolgen.
Gestern wurde ein Polizeibeamter angehört. Unter anderem ging es darum, ob der 27-Jährige damals ordnungsgemäß belehrt wurde. Es war nicht umgehend ein Dolmetscher hinzugezogen worden. Der Beamte sagte, dass man durch eine vorangegangene Telefonüberwachung gewusst habe, dass der Mann Deutsch spricht. Er habe nämlich auch Handwerkeraufträge telefonisch entgegengenommen. Als man ihn zur Dienststelle der Polizei fuhr, sei er sehr kommunikativ gewesen und habe wissen wollen, was genau man ihm vorwirft. Der Beamte habe ihm aber mitgeteilt, er solle auf seinen Dolmetscher warten, weil der Tatvorwurf nicht unerheblich sei. Man habe ihm dann aber trotzdem schon erklärt, dass es um einen Raub gehe, bei dem eine alte Dame stürzte und zu Tode kam. Die Tat habe er sofort abgestritten. Er sei gar nicht in Krefeld gewesen, als es passierte. Immer wieder habe er seine Unschuld beteuert. Als man ihm vorhielt, dass Spuren zu ihm führen, habe er zwei Familienmitglieder beschuldigt.
„Der Angeklagte wollte keinen Anwalt“, wiederholte der Beamte. Er habe angegeben, dass seine Neffen ihm die Tat gestanden hatten. Er habe auch gesehen, dass sie die Beute teilten. Sie hätten damit geprahlt, einer alten Dame die Handtasche entrissen zu haben. Die Frau sei von ihnen beim Einkaufen beobachtet worden. Der Angeklagte habe weiter geschildert, dass er seine Neffen aufgefordert habe, die Tasche zurückzugeben. Seine eigenen Spuren am Henkel der Tasche erklärte er damit, dass diese in einer Wohnung war, in der er geduscht hatte. Er habe die Tasche angefasst, weil er glaubte, dass sie seiner Schwester gehöre.
Im Laufe der späteren Vernehmung hatte der Angeklagte dann aber doch einen Anwalt hinzugezogen. Der Tathergang ist noch unklar: Die Rentnerin soll selbst im Krankenwagen gesagt haben, dass sie gestürzt sei. Sie sei weder geschubst noch geschlagen worden.
Der Prozess wird am kommenden Montag vor dem Landgericht fortgesetzt.