Großhüttenhof Krefeld Familie Nössing bangt weiter um ihren Obsthof

Krefeld · Für die Stadt ist alles klar: Sie bietet der Familie Nössing ein Grundstück auf dem Großhüttenhof für den Bau ihres Obstladens im Erbbaurecht an. Familie Nössing hat Angst, dass ihr aus diesem Rechtskonstrukt Nachteile entstehen.

 Drei Generationen der Familie Nössing bangen um den Fortbestand ihrer Existenz als Händler und Obstbauern auf dem Großhüttenhof.

Drei Generationen der Familie Nössing bangen um den Fortbestand ihrer Existenz als Händler und Obstbauern auf dem Großhüttenhof.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Große Hoffnungen und ein aufs Äußerste gespannter Geduldsfaden beschreiben die aktuelle Stimmungslage des Geschäftsmanns und Obstbauern Marcus Nogueira-Nössing am besten. Er betreibt in zweiter Generation den Obsthof, den sein Vater Hans auf dem Großhüttenhof am Stadtwald - zu Zeiten als der Standort noch die Landesversuchsanstalt für Landwirtschaft beherbergte - aufgebaut hat. Für Familie Nössing geht es um die Existenz. Nach einigen Eigentümerwechseln und unübersichtlichen Vertragsverhältnissen wurde das Mietverhältnis für den Obst- und Gemüseladen gekündigt. Seit rund vier Jahren verhandeln die Nössings mit der Stadt, um zu klären, wie es auf dem Großhüttenhof weitergehen soll. „Mein Sohn ist mittlerweile drei Jahre alt und meine Nichte hat in der gleichen Zeit fast ihr Studium beendet“, kommentierte Marcus Nogueira-Nössing die Fortschritte.

Nach dem aktuellen Stand will die Stadt Krefeld der Familie ein Grundstück auf dem Gelände des Großhüttenhofs im Erbbaurecht für den Bau eines neuen Obst- und Gemüseladens überlassen. Die Familie würde das Grundstück lieber kaufen, um neue Hürden zu umgehen. „Ich habe mit dem Notar gesprochen, der den Vertragsentwurf für das Erbbaurecht erstellen soll. Seit fünf Monaten wartet er auf Unterlagen von der Stadt Krefeld, und er hat mit mir über neue Schwierigkeiten gesprochen“, sagte Nogueira-Nössing.

Demnach bestünden noch sechs Dienstbarkeiten auf dem Grundstück teilweise von privaten Dritten, die von diesen Dienstbarkeiten zurücktreten müssten, da das Erbbaurecht ausschließlich zur ersten Rangstelle bestellt werden könne. Es sei davon auszugehen, dass nicht alle privaten Dritten von den Dienstbarkeiten zurücktreten würden. „Ich kenne die betroffenen Personen, und wer würde auch von Wegerechten zurücktreten wollen“, sagte Nogueira-Nössing. Es könne bei nicht richtiger Durchführung zu späteren Konflikten kommen. Zum Beispiel könne das Erbbaurecht in bestimmten Konstellationen erlöschen. „Wie kann die Verwaltung und auch die Politik über fast vier Jahre Verhandlungen führen und ein Angebot mit Erbbaurecht erstellen, wenn solche Angelegenheiten vorher nicht geklärt werden? So was müsste die Verwaltung doch wissen“, so der Geschäftsmann. Dieser Konflikt bestehe nicht, wenn das Grundstück verkauft werde.

Ein Entwurf für das Verkaufsgebäude in Holzrahmen-Bauweise zeigt, wie der Obstladen einmal aussehen könnte.

Ein Entwurf für das Verkaufsgebäude in Holzrahmen-Bauweise zeigt, wie der Obstladen einmal aussehen könnte.

Foto: Nössing

Für die Stadt kommt ein Verkauf des Grundstücks nicht infrage. Die Politik habe sich ausdrücklich gegen eine Veräußerung ausgesprochen. „Der Grund und Boden des stadtwaldnahen Gesamtareals Großhüttenhof soll auch zukünftig im Eigentum der Stadt und damit im Eigentum der Stadtgesellschaft verbleiben, um die Liegenschaft in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu erhalten. Über diese Entscheidung wurde Herr Nössing zu Beginn der Verhandlungen informiert. Die neuen Erbbaurechts- und Pachtbedingungen, die durch den Rat der Stadt Krefeld beschlossen wurden und einzuhalten sind, sind ebenfalls bekannt“, erklärte eine Stadtsprecherin auf Anfrage unserer Redaktion.

Die Stadt Krefeld befinde sich seit mehr als zwei Jahren in der intensiven Phase der Verhandlungen mit der Familie Nössing, um für sie Planungssicherheit zu schaffen, sodass diese auch künftig die Existenz ihres Betriebes sicherstellen könne. Ein erstes konkretes Angebot habe nach einem aufwändigen Prüf- und Genehmigungsverfahren im März 2021 übermittelt werden können. In Folge dessen seien Verhandlungen notwendig geworden, weil Nössing mit der Preisgestaltung und den genannten Bedingungen nicht einverstanden gewesen sei, berichtete die Stadtsprecherin.

Die Gespräche hätten zuletzt zunächst dahingehend abgeschlossen werden können, dass Nössing ein geeigneter Grundstücksteil im Areal Großhüttenhof im Wege eines Erbbaurechtes zum Bau eines Gebäudes für die eigene Direktvermarktung angeboten werden konnte. Für die Umsetzung sei die Verwaltung durch die städtischen Gremien der Politik legitimiert worden, informierte die Stadtsprecherin weiter.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handele, können zum Sachstand hinsichtlich der konkreten Vertragsgestaltung – auch aus datenschutzrechtlichen Gründen – keine genaueren Angaben gemacht werden. Die Stadt sei weiterhin daran interessiert, eine Einigung unter marktgerechten Voraussetzungen zu finden. Das ist auch im Interesse der Familie Nössing, die auf eine baldige, vertragliche Einigung und damit auf eine gesicherte Zukunft ihres Familienbetriebes hofft.

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