Gesundheit in Krefeld Fachbehörde erwartet positive Effekte durch Impfpflicht gegen Masern

Krefeld · Wird der Impfpass im nächsten Jahr zur Eintrittskarte in den Kindergarten? Da das Bundesgesundheitsministerium auf Grund steigender Infektionsraten ab März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern für Kita-Kinder plant, hat die FDP im Gesundheitsausschuss eine entsprechende Anfrage gemacht.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Ole Spata

Die Liberalen wollten wissen, „wie die Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten sieht, den Besuch von Kindern der städtischen Kitas in Krefeld von einem Impfnachweis abhängig zu machen“ und fragten darüber hinaus, ob „die Stadt die Voraussetzung der Impfpflicht für sinnvoll hält“.

Während sich Agnes Court, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit, durch das Gesetz „positive Effekte“ auf die allgemeine Impfquote bei Kindern vorstellen kann, warnte sie die Politiker hinsichtlich der Hoffnung auf Verdrängung der gefährlichen Infektionskrankheit vor zu großer Euphorie. „Sie werden mit einem solchen Gesetz nie alle erwischen; und vor allem erwischen Sie nicht die Impflücke bei den jungen Erwachsenen im Alter von zwanzig, dreißig und vierzig Jahren“. Was das im Detail heißt, machte sie in ihrer anschließenden Stellungnahme deutlich.

„Das neue, geplante Gesetz bezieht sich ausschließlich auf die Masern und betrifft alle Kindertagesstätten unabhängig vom Träger“. Bezogen auf Punkt eins der Anfrage bedeute das, dass es keine rechtliche Handhabe gebe, ein Kind vom Besuch der Kita auszuschließen, wenn es gegen andere Erkrankungen nicht geimpft sei. Hinsichtlich der Masern müsse der Nachweis erbracht werden, dass die Kinder entweder „auf Grund der durchgemachten Erkrankung oder auf Grund der durchgeführten Impfung“ immun seien. „Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn die Kinder nicht geimpft werden dürfen“.

Bestimmte Erkrankungen könnten Kontraindikation für einen Lebendimpfstoff darstellen. In diesen Fällen dürften die Kindern auch ohne entsprechende Immunisierung die Kita besuchen. „Sie werden aber auch Familien haben, die überzeugte Impfgegner sind, und die Sie nicht so ohne weiteres dazu bekommen, die empfohlene Impfung durchführen zu lassen“. Dann sehe das Gesetz vor, dass man es „entsprechend rechtlich durchdrückt“; unter anderem durch Bußgeldverfahren. „Es ist aber auch davon auszugehen, dass die ein oder anderen Verfahren vorm Verwaltungsgericht eingereicht werden“. Der Ausgang bleibe abzuwarten.

Positive Effekte des Gesetzes erwarte sie bei den Familien, denen die Masernimpfung  „salopp ausgedrückt - einfach mal durch die Lappen gegangen ist“. Liege einfach ein Versäumnis vor, reiche zumeist bei der Anmeldung in der Kita oder der Schule der Hinweis – bitte schön- bis zum Sommer den Nachweis der Immunität erbringen. „Diese Eltern werden dann brav zum Kinderarzt oder zum Hausarzt gehen und die Impfung nachholen“.

Zu Teil zwei der Anfrage, ob die Stadt die Voraussetzung einer Impfung für sinnvoll hält, räumte die Leiterin des Gesundheitsamtes ein „da gibt es sehr viel zu zu sagen. Das hat für mich sehr viele Aspekte“. Man erreiche mit dem Gesetz alle Kinder , die eine Kita besuchen und alle Kinder und Teenager, die in Schulen gehen. „Das sind pro Jahrgang ungefähr zweitausend Köpfe“; hinzu komme  das Personal, das in den entsprechenden Einrichtungen arbeitet. In einem „gewissen Umfang“ gehe sie daher von einer Steigerung der Impfquote durch das Gesetz aus.

Es gehe beim Schutz vor Masern nicht nur um den rechtzeitigen Aufbau des Impfschutzes bis zum Ende des zweiten Lebensjahres. Auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, sollten ihren Impfstatus überprüfen. Bei der Aufklärung sollte jeder Kontakt zum Gesundheitssystem genutzt werden, um den Patienten eine Kontrolle oder gegebenenfalls die Impfung aktiv anzubieten.

(frie)
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