Landgericht Krefeld Ehefrau nach SM-Sex gestorben - Wende im Prozess

Krefeld · Im Mordprozess gegen einen 52-Jährigen, der seine Frau nach sadistischen Sexspielen und Misshandlungen hat sterben lassen, hat das Verfahren eine Wendung genommen. Der Angeklagte könnte auch wegen fahrlässiger Tötung belangt werden.

 Der Angeklagte (hinten) sitzt mit Rechtsanwalt Philipp Berndtsen vor Prozessbeginn im Gerichtssaal des Landgerichtes. Hier beginnt der Prozess um einen Mord durch Unterlassen. (Archivfoto)

Der Angeklagte (hinten) sitzt mit Rechtsanwalt Philipp Berndtsen vor Prozessbeginn im Gerichtssaal des Landgerichtes. Hier beginnt der Prozess um einen Mord durch Unterlassen. (Archivfoto)

Foto: dpa/Arnulf Stoffel

Das Gericht hat am Dienstag darauf hingewiesen, dass der Angeklagte im Falle einer Verurteilung auch der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen werden könnte. Bisher ist er wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau sterben musste, weil der Krefelder verhindern wollte, dass er wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt wird. Die 49-Jährige soll durch Sado-Maso-Handlungen lebensgefährlich verletzt worden sein. Der Ehemann hatte nicht rechtzeitig Hilfe geholt. Erst ein Bekannter, den er um Rat fragte, hatte darauf gedrängt, einen Krankenwagen zu rufen. Der Hinweis des Gerichts lässt darauf schließen, dass der Angeklagte möglicherweise nicht die Absicht hatte, die Frau zu töten.

Die 49-Jährige soll in den vergangenen Jahren mehrfach vom Angeklagten schwer verletzt worden sein. Sie hatte auch schon Anzeige erstattet, war aber immer wieder zu ihm zurückgekehrt. Vor einem Jahr war sie gestorben, weil durch Einführen von Gegenständen Organe verletzt worden waren. Ob die Handlung einvernehmlich und mit Willen der Frau geschah, ist noch unklar. Am Dienstag sagte auch ein Sachverständiger aus. Er sieht keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit.

(BL)
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