Abschiebe-Drama in Krefeld Angeklagter könnte schuldunfähig gewesen sein

Krefeld · Um die Abschiebung von sich und seiner Familie zu verhindern, soll ein 30-jähriger Mann in Krefeld damit gedroht haben, seine Tochter in die Tiefe zu stürzen. Er könnte schuldunfähig gewesen sein, sagt ein Gerichtssprecher.

Der psychiatrische Sachverständige habe am Montag nicht ausgeschlossen, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aufgehoben gewesen sei, sagte ein Sprecher des Krefelder Landgerichts auf Anfrage.

In dem Prozess wird ein Abschiebe-Drama verhandelt: Um die Abschiebung von sich und seiner Familie zu verhindern, soll der Albaner in Krefeld damit gedroht haben, die Eineinhalbjährige in die Tiefe zu stürzen. Er steht deshalb wegen Geiselnahme vor Gericht und hatte bestritten, das Kind über die Brüstung gehalten zu haben.

In den Morgenstunden des 19. September 2018 waren Polizisten und Mitarbeiter der Ausländerbehörde an der Wohnung der Familie erschienen, um sie abzuschieben. Um dies zu verhindern, soll der Albaner zunächst einen Polizisten mit einem Messer bedroht haben. Dann soll er seine Tochter über ein Balkongeländer im dritten Stock gehalten haben, um die Polizei zum vollständigen Rückzug zu bewegen. Das Kind blieb unversehrt. Der Prozess wird am 16. Mai fortgesetzt.

(ubg/dpa)
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