Baugenehmigung ist rechtswidrig Werbetafel in Oppum muss abgebaut werden

Krefeld · Peinliche Niederlage für die Krefelder Verwaltung: Die Baugenehmigung für die digitale Werbetafel Untergath/Hauptstraße ist rechtswidrig und muss zurückgenommen, die Tafel abgebaut werden. Das hat die Bezirksregierung jetzt entschieden.

 Auf Weisung der Bezirksregierung muss die Tafel am Standort Untergath abgebaut werden. Auf die Stadt könnte nun eine Schadensersatzforderung der Firma Ströer Media zukommen.

Auf Weisung der Bezirksregierung muss die Tafel am Standort Untergath abgebaut werden. Auf die Stadt könnte nun eine Schadensersatzforderung der Firma Ströer Media zukommen.

Foto: Lammertz, Thomas/Lammertz, Thomas (lamm)

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in Sachen Digitale Werbetafel an der Kreuzung Untergath/Hauptstraße in Oppum das letzte Wort gesprochen: Der Stadt Krefeld wurde jetzt in einem neunseitigen Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, die Weisung erteilt, die unrechtmäßig erteilte Baugenehmigung an den Werbetafel-Betreiber, das Unternehmen Ströer, zurückzunehmen. Die Stadt muss demnach „die erforderlichen ordnungsbehördlichen Maßnahmen treffen, um einen baurechtmäßigen Zustand herzustellen“. Heißt im Klartext: Die Untere Bauaufsicht der Stadt Krefeld muss umgehend dafür sorgen, dass die Tafel abgebaut wird.

Bis zum 3. Januar muss die Stadt Krefeld der Bezirksregierung berichten, wie sie vorgehen will. Dazu wurde der Stadt eine Berichtspflicht auferlegt, mit der die Verwaltung nachweisen muss, dass und in welcher Form sie der Weisung der Bezirksregierung nachgekommen ist. Die Baugenehmigung sei „formell und materiell rechtswidrig“. Die Stadt könnte nun als letztes Mittel innerhalb von vier Wochen Klage gegen die Weisung erheben.

 Werbetafel-Kritiker Thilo Forkel (CDU) fordert OB Frank Meyer auf, Recht und Gesetz durchzusetzen und den Abbau zu veranlassen.

Werbetafel-Kritiker Thilo Forkel (CDU) fordert OB Frank Meyer auf, Recht und Gesetz durchzusetzen und den Abbau zu veranlassen.

Foto: Rolf Piepenbring

Für die Krefelder Verwaltung ist das eine peinliche Niederlage, die mit unabsehbaren Kosten für die Stadt verbunden sein könnte. Denn Möglicherweise kommen nun Schadensersatzforderungen des Werbetafel-Betreibers Ströer auf die Stadt zu. Bezirkspolitiker Thilo Forkel (CDU), der die Tafel an diesem Standort von Anfang an kritisiert und sich an die Spitze der Protestbewegung gesetzt hatte, weist auf die Zusammenhänge zwischen der Krefelder DSM Außenwerbung und Ströer Medien hin: DSM ist Teil der Ströer-Gruppe und für die Vermarktung der Werbeflächen in Krefeld zuständig. Die Stadt Krefeld wiederum ist mit 49 Prozent an DSM beteiligt, Aufsichtsratsvorsitzender ist Oberbürgermeister Frank Meyer. Forkel sagt: „Frank Meyer muss sich jetzt entscheiden, ob er als Oberbürgermeister der Stadt Recht und Gesetz durchsetzt, oder ob er als DSM-Aufsichtsratsvorsitzender agiert und die Stadt Klage gegen die Weisung einreicht.“

Hintergrund: Wie ausführlich berichtet, hatte die Stadt Krefeld bei Erteilung der Baugenehmigung missachtet, dass der Werbetafel-Standort Untergath/Hauptstraße sich innerhalb der 40 Meter-Anbau- und Werbeverbotszone der A57 befindet. Diese wird nach geltendem Recht vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn gemessen, die Werbetafel hat demnach einen zu geringen Abstand von nur 17 Metern. Die Untere Bauaufsicht der Stadt Krefeld hingegen glaubte, das Verkehrszeichen 330.2 (Autobahn-Ende) sei ausschlaggebend und kam auf einen Abstand von 48 Metern. Außerdem hatte die Krefelder Verwaltung es versäumt, die erforderliche Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde einzuholen.

Auf die Aufforderung von Straßen NRW im Januar 2018, den Abbau der Tafel zu veranlassen, und ein weiteres Schreiben der Bezirksregierung von September 2018, in dem mitgeteilt wurde, dass die erteilte Baugenehmigung rechtswidrig sei, reagierte die Stadt schließlich im Oktober. Man glaube, dass der Verfahrensfehler der Krefelder Verwaltung mit einer nachträglichen Zustimmung von Straßen NRW geheilt werden könne, weil eine „Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ - ein feststehender Begriff aus der Rechtssprechung - nicht gegeben sei. Das sieht die weisungsberechtigte Bezirksregierung jedoch anders: „Die Werbetafel stellt eine Ablenkung für die Verkehrsteilnehmer dar“, heißt es, und weiter: „Da an Anschlussstellen von Bundesautobahnen Fahrzeugführer zusammentreffen, die zuvor unter Umständen unterschiedlich hohe Geschwindigkeiten gefahren sind, können hier Werbeanzeigen besonders die Aufmerksamkeit beeinflussen.“ Die Baugenehmigung bleibe somit rechtswidrig.

Gegen eine Rücknahme der Baugenehmigung spreche zwar der Vertrauensschutz des Bauherrn, Ströer Medien, der ja nach Erteilung des Baurechts mit dem Aufbau der Werbetafel Vermögensdispositionen getroffen habe. Die Sicherheit des Verkehrs und die Abwendung von Gefahr für Leib und Leben habe jedoch Vorzug vor dem privaten Interesse des Bauherrn, schreibt die Bezirksregierung. Das für die Stadt Krefeld nun bestehende Risiko einer Schadenersatzforderung durch Ströer sieht auch die Bezirksregierung. Dennoch müsse das Krefelder Risiko hinter dem öffentlichen Interesse an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände zurücktreten. Möglicherweise halte sich der Schaden in Grenzen, meint die Bezirksregierung, weil das Unternehmen ja die Möglichkeit habe, die Werbeanlage ab- und an einer genehmigungsfähigen Stelle wieder aufzubauen.

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