Krefeld Straßenprostitution zieht zum Großmarkt

Krefeld · Ein Jahr nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes fordert die CDU einen ersten Bericht der Verwaltung.

Das konsequente Durchgreifen von Stadtverwaltung und Polizei im Bereich der illegalen Wohnungsprostitution in Krefeld zeigt Wirkung. Allerdings: Es soll verstärkt zu Verlagerungen in umliegende Gemeinden gekommen sein. „Die illegale Wohnungsprostitution ist in den vergangenen zwölf Monaten in Krefeld massiv zurückgegangen“, so CDU-Ratsfrau Simone Römer. Trotzdem fordert die Politikerin, den „Druck“ durch Kontrollen weiter hochzuhalten. „Es soll im illegalen Bereich derzeit zu verstärkten Haus- und Hotelbesuchen kommen“, sagt Roemer. Deutliche Verlagerungen habe es auch bei der Straßenprostitution gegeben. Während früher der Bereich um die Neue Ritterstraße erster Anlaufpunkt für Freier war, ist heute das Gebiet um den Großmarkt verstärkt in den Fokus gerückt. „Zu Beschwerden von Anwohnern oder Geschäftsleuten soll es dort bisher nicht gekommen sein“, erklärt die Christdemokratin.

Roemer, unter anderem Mitglied des interfraktionellen Runden Tisches zum Thema „Prostitution“, hatte vor rund anderthalb Jahren den Stein ins Rollen gebracht, indem sie den zuständigen Dienststellen der Verwaltung „Gleichgültigkeit, Ignoranz und Tatenlosigkeit“ angesichts der „unhaltbaren, unwürdigen und unmenschlichen Missstände“ vorgeworfen hat, die damals bei der Wohnungsprostitution festzustellen gewesen seien. Vor allem bei der SPD sorgte der Vorwurf, die Stadtverwaltung zeige sich untätig gegenüber der Wohnungsprostitution, für Empörung. Die Sozialdemokraten wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Einrichtung eines Sperrbezirks im Umfeld Neue Ritterstraße genehmigt und Straßenprostitution in diesem Gebiet nun komplett verboten sei. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte zuvor einem Antrag aus Krefeld zugestimmt und die Stadtverwaltung entsprechend informiert.

Am 1. Juli 2017 trat zudem das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstG) in Kraft, das die Melde- und Beratungspflicht von Prostituierten regelt. Ab diesem Zeitpunkt sind Anmeldungen gesetzlich erforderlich, bei denen Personen, die der Prostitution nachgehen, mitteilen müssen, wo sie ihren Beruf ausüben. Knapp ein Jahr später erwartet die CDU-Fraktion im Rat nun einen ersten Bericht der Verwaltung, wie diese den aktuellen Stand in Krefeld bewertet. „Die CDU-Ratsfraktion hat im vergangenen Jahr im Rahmen einer Antragsinitiative die Thematik der illegalen (Wohnungs-) Prostitution in den Blick gerückt“, so Ratsherr Walter Fasbender, CDU-Sprecher im Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit, der sich am 28. Juni ab 17 Uhr im Rathaus zur nächsten öffentlichen Sitzung trifft.

Parallel scheint die Stadt offenbar in ihrer Einschätzung, wie sie mit dem nicht genehmigten, aber seit Jahrzehnten betriebenen Bordell an der Mevissenstraße umgehen will, nicht weiterzukommen. Bereits im Januar hatten wir berichtet, dass externer Sachverstand von Fachanwälten in der Einschätzung der Situation behilflich sei. Das hatte Planungsdezernent Martin Linne seinerzeit mitgeteilt. Seit mehr als einem Jahr stehen die Hintergründe zur Duldung des Eros-Centers im Fokus, schon lange liegen zahlreiche Fakten auf dem Tisch. Der Bebauungsplan erlaubt den Betrieb des Bordells nicht.

Vor allem bei der FDP-Fraktion um ihren Vorsitzenden Joachim C. Heitmann reißt langsam der Geduldsfaden. Der Jurist kritisierte bereits vor einigen Wochen die „schleppende Entscheidungsfindung in Sachen Eros-Center“. Die Verwaltung beschäftige sich seit längerem mit der Zulässigkeit des dortigen Bordellbetriebes und habe jetzt angekündigt, frühestens im Sommer dem Rat einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten, so der Chef der Krefelder Liberalen. Dies ist jedoch für die FDP-Fraktion „angesichts eines vorliegenden Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz“ zu langsam: „Fakt ist, dass der Betrieb keine Baugenehmigung hat, weil die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes dagegen stehen. Die ordnungsbehördlichen Gesichtspunkte nach dem Prostituiertenschutzgesetz und die planungsrechtlichen Vorgaben lassen durchaus eine unterschiedliche Betrachtungsweise zu. Wir haben den Eindruck, dass die Verwaltung auf eine Änderung des B-Plans hinarbeitet, um dann bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz die Genehmigung erteilen zu können. Die Verwaltung redet um den heißen Brei herum, spielt auf Zeit und versucht letzten Endes der Politik den schwarzen Peter zuzuschieben.“

(jon)
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