Pandemie in Krefeld Das Robert-Koch-Institut meldet 304. Corona-Toten in Krefeld

Krefeld · Die Belegungsrate aller Intensivbetten in der Seidenstadt beträgt aktuell 96 Prozent. Ende 2022 läuft die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheitsbereich aus.

 Derzeit verzeichnen die Mitarbeiter in den Kliniken neben Corona auch eine zusätzliche Welle von schweren Atemwegsinfekten.

Derzeit verzeichnen die Mitarbeiter in den Kliniken neben Corona auch eine zusätzliche Welle von schweren Atemwegsinfekten.

Foto: dpa/Michael Matthey

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet einen weiteren Corona-Toten in Krefeld. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, gibt das Robert-Koch-Institut (RKI) mit 222,4 an, am Vortag wurde eine Inzidenz von 281,0 mitgeteilt. Bislang wurden in der Seidenstadt 90.917 Covid-19-Infektionen erfasst, bei jetzt 304 Todesfällen an oder mit Corona (Stand: 27. Dezember). Dies entspricht einer Infektionsrate von 40,04 Prozent sowie einer Letalitätsrate von 0,33 Prozent. In den vier erfassten Kliniken befinden sich derzeit fünf Corona-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung. Davon werden zwei invasiv beatmet. Der Anteil der Covid-19-Erkrankten an den 83 Intensivbetten beträgt sechs Prozent. Die Belegungsrate aller Intensivbetten (nicht nur Covid-19) beträgt aktuell 96 Prozent (Stand: 26. Dezember).

Weiterhin problematisch ist zudem die Personalsituation in den Kliniken, vor allem in der Pflege. Zur Jahresmitte 2022 hatten fast 90 Prozent der Krankenhäuser Schwierigkeiten, offene Pflegestellen auf den Allgemeinstationen zu besetzen. Im Vergleich zu 2021 sei die Zahl der offenen Pflegestellen um 43 Prozent auf den Allgemeinstationen und um 20 Prozent in der Intensivpflege gestiegen, so Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), unter Verweis auf eine aktuelle Befragung der Allgemeinkrankenhäuser. Im Schnitt blieben die Pflegestellen rund ein halbes Jahr unbesetzt.

Als „besorgniserregend“ bezeichnete die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) die Ergebnisse der Erhebung. „Der Krisenmodus ist für die Krankenhäuser längst zum Hamsterrad geworden“, ergänzt KGNW-Präsident Ingo Morell. Derzeit müssten „die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmal mehr alle Energiereserven und mobilisieren, weil nicht nur eine enorm hohe Zahl von positiv auf Corona getesteten Patientinnen und Patienten stationär behandelt wird, sondern auch eine zusätzliche Welle von schweren Atemwegsinfekten zu bewältigen ist“.

Vor allem die „kritische wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser“ sei Anlass zur Sorge. „Wenn nur noch eins von fünf Häusern das laufende Jahr mit einem Gewinn abschließen kann, zeigt das die enorm eingeschränkte Handlungsfähigkeit. Für 2023 sind das schwierige Startbedingungen“, mahnt Morell. Die Finanzkraft der Krankenhäuser sei „dahingeschmolzen“. Hinzu kämen die im kommenden Jahr anstehenden Tariferhöhungen, erklärt der KGNW-Präsident. „Die Bundesregierung hat nur noch ein schmales Zeitfenster, wenn sie diese Entwicklung verhindern will. Sie muss finanzielle Sicherheit, nicht mehr Verunsicherung schaffen.“

Ende 2022 läuft die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheitsbereich aus. Personal an Kliniken, in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen mussten seit März 2022 nachweisen, dass sie vollständig gegen Covid-19 geimpft sind oder von einer Erkrankung genesen waren. Wurde der Nachweis oder ein Attest nicht erbracht, konnten Gesundheitsämter Tätigkeits- oder Betretungsverbote aussprechen. Auch konnte eine Geldbuße von bis 2500 Euro verhängt werden.

Noch bis zum 7. April gelten indes die aktuellen Coronaregeln. Dabei geht es vor allem um die Masken- oder Testpflicht an bestimmten Orten. So müssen etwa bei Zugfahrten in der Regel FFP2-Masken getragen werden, ebenso in Arztpraxen. Eine Maske und ein negativer Coronatest können für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeheimen erforderlich sein. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren, Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie Gehörlose und Schwerhörige. Die Bundesländer entscheiden über alles Weitere, zum Beispiel über eine Maskenpflicht in Bus, Straßenbahn und U-Bahn. Auch eine Maskenpflicht in Schulen kann bei Bedarf ab dem fünften Schuljahr verhängt werden, ebenso wie eine Testpflicht in Asylbewerberheimen, Kinderheimen und Gefängnissen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort