Krefeld Krefeld: Chile fordert Auslieferung von Sektenarzt Hopp

Krefeld · Die Republik Chile fordert die Auslieferung des nach Krefeld geflohenen Sektenarztes Hartmut Hopp. Der Oberste Gerichtshof in Santiago beschloss am Dienstag, einen entsprechenden Antrag ans Auswärtige Amt zu stellen.

Der gebürtige Deutsche Hopp, rechte Hand des Colonia-Dignidad-Gründers Paul Schäfer, war in Chile wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Bevor das Urteil rechtskräftig wurde, setzte sich der 67-Jährige nach Krefeld ab.

In der Seidenstadt gilt der Sektenarzt als "Dr. Unerwünscht": Das kommunale Wohnungsunternehmen Wohnstätte AG kündigte ihm den Mietvertrag, als bekannt wurde, um wen es sich bei dem Sozialhilfe-Empfänger Hopp handelt. Daraufhin zog er in die Krefelder Innenstadt. Seit August ermittelt die Krefelder Staatsanwaltschaft gegen Hopp. "Das Auslieferungsersuchen hat zunächst keine Auswirkungen auf unsere Arbeit", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler sichten derzeit rund 1000 Seiten Material aus Chile, das vor wenigen Wochen übersetzt wurde. "Die Anschuldigungen liegen Jahrzehnte zurück. Das erschwert unsere Ermittlungen", so der Sprecher. Bis feststehe, ob Anklage erhoben wird, werde es noch lange dauern.

Experten rechnen damit, dass der Auslieferungsantrag abgewiesen wird. Das chilenische Gericht beruft sich in seinem Antrag auf die Konvention von Havanna. Sie ermöglicht eine Auslieferung, auch wenn es kein entsprechendes Abkommen zwischen zwei Ländern gibt. Allerdings handelt es sich bei der Havanna-Konvention um ein Abkommen aus den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts; die Bundesrepublik hat das Abkommen nicht ratifiziert. Und: Es erlaubt die Auslieferung nur bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dazu zählt Beihilfe zum Kindesmissbrauch nicht.

(mrö)
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