Stichwahl in Krefeld Stadt appelliert - Briefwahlunterlagen rechtzeitig abgeben

Krefeld · Für die jüngste Kommunalwahl in Krefeld am 13. September 2020 waren 35.785 Anträge auf Briefwahl bei der Stadtverwaltung eingegangen. 32.644 Bürger stimmten tatsächlich per Briefwahl ab.

 In einer Stichwahl wird in Krefeld am 27. September der Oberbürgermeister gewählt.

In einer Stichwahl wird in Krefeld am 27. September der Oberbürgermeister gewählt.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Die Krefelder Stadtverwaltung erinnert im Vorfeld der kommenden Stichwahl für das Oberbürgermeisteramt am 27. September daran, dass Briefwähler ihre Stimmzettel auf postalischem Wege rechtzeitig abschicken und dabei alle auf den Briefwahlunterlagen angeforderten Regularien einhalten sollen. Die Statistik vergangener Wahlen zeigt: Nicht alle Antragsteller machen am Ende tatsächlich von ihrem Briefwahlrecht Gebrauch. Bei der jüngsten Kommunalwahl am 13. September 2020 waren 35.785 Anträge auf Briefwahl bei der Stadtverwaltung eingegangen. 32.644 Bürger haben dann tatsächlich per Briefwahl abgestimmt. Der Rücklauf von 91,22 Prozent liegt aber über dem Niveau der Kommunalwahl von 2014: Damals waren 21.463 Wahlscheine beantragt worden. Tatsächlich stimmten dann 19.368 Wähler per Brief ab. Das bedeutet einen Rücklauf von 90,24 Prozent, weniger also als bei der jüngsten Kommunalwahl.

Dass weniger Briefwähler teilnehmen als tatsächlich vorher Anträge eingingen, kann aus Sicht der Stadtverwaltung mehrere Gründe haben: Entweder geben die Wahlberechtigten ihre Stimme trotz beantragter Briefwahlunterlagen nicht ab, sie geben sie zu spät ab oder sie entscheiden sich trotz Briefwahlantrag, als Wahlscheinwähler im Urnenwahlraum ihre Stimme abzugeben. Auch in diesem Fall werden sie nicht als Briefwähler erfasst. Wichtig ist bei der Briefwahl die Einhaltung der Formalien: Es müssen die den Unterlagen beigefügten Stimmzettel benutzt werden. Der Briefwähler oder die Hilfsperson müssen zudem die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein unterschrieben haben. Die Briefwahl wurde nicht korrekt ausgeführt, wenn kein oder kein gültiger Wahlschein oder kein amtlicher Stimmzettelumschlag beigefügt ist. Ungültig ist die Briefwahl auch dann, wenn weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen ist. Zurückgewiesene Wahlbriefe gelten als nicht abgegebene Stimmen, sie werden nicht als ungültige Stimmen gezählt.

Sollten die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig beim Antragsteller eingehen, können sich die Bürger an die Wahlzentrale der Stadt Krefeld unter der Telefonnummer 0 21 51 / 86 44 90 wenden. Die Stadtverwaltung hat die Briefwahlunterlagen am vergangenen Donnerstag und Freitag, 17. und 18. September, an den Postdienstleister übergeben und ein Zustellfenster von Einlieferung plus ein Tag vereinbart.

Auch jetzt ist die Briefwahl in Krefeld noch möglich: Briefwahlanträge können einfach elektronisch beantragt werden. Die städtische Website dazu auf https://www.krefeld.de/de/buergerservice/briefwahl-kommunalwahl-2020 ist noch bis einschließlich Mittwoch, 23. September, freigeschaltet. Anträge können die Bürger auch noch auf dem Postweg stellen: Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass bei verzögerter Zustellung durch den Dienstleister die Anträge nicht mehr rechtzeitig ankommen könnten. Deshalb empfiehlt sich eine Alternative: Die Unterlagen für die Briefwahl sind auch in den Räumlichkeiten des Bürgerservice Mitte, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld, erhältlich. Dort können Anträge persönlich gestellt werden. Vor Ort können die Briefwahlunterlagen direkt ausgefüllt und in den Wahlbriefkasten eingeworfen werden. Briefwahl-Anträge, die nach dem 25. September, 18 Uhr eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind von Montag bis Mittwoch, 8 bis 17 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Informationen zur Wahl gibt es unter https://www.krefeld.de/de/inhalt/kommunalwahl-2020/.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort