25.000 Euro aus Stiftungsmitteln Bischöfliche Stiftung unterstützt Frauenhaus mit Soforthilfefonds

Krefeld · Tanja Himer, Geschäftsführerin des SkF Krefeld, erklärt, dass der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sei für das Frauenhaus des Verbandes ein großes Problem sei.

 Hilfe für fünf Frauenhäuser im Bistum. Tanja Hiemer, Geschäftsführerin des SkF Krefeld (2.v.l.), und ihre Kollegen unterstützen das Projekt.

Hilfe für fünf Frauenhäuser im Bistum. Tanja Hiemer, Geschäftsführerin des SkF Krefeld (2.v.l.), und ihre Kollegen unterstützen das Projekt.

Foto: Bistum Aachen/Bistum Aaachen

(jon) Der Beirat der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hat beschlossen, für einen Zeitraum von drei Jahren einen Soforthilfefonds für die fünf katholischen Frauenhäuser im Bistum Aachen einzurichten. Der Fonds wird mit einem jährlichen Betrag von 25.000 Euro aus Stiftungsmitteln ausgestattet. Er ist zunächst bis 2021 befristet.

„Frauenhäuser sind ein wichtiges Glied in der Kette von Hilfen für Mütter und Kinder. Gerade für Frauen, die häusliche Gewalt erfahren haben, sind sie ein Zufluchtsort. Zwar erfolgt die Finanzierung dieser Häuser über öffentliche Mittel. Aber es gibt Ausgaben in den Häusern, die nicht gedeckt sind, aber unbürokratisch und schnell bewilligt werden müssen. Deshalb hat die Bischöfliche Stiftung den Soforthilfefonds eingerichtet“, sagt Martin Novak, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Stiftung.

Die Stiftung sei damit einer Bitte der fünf katholischen Frauenhäuser in Krefeld, Aachen, Erkelenz, Mönchengladbach und Viersen nachgekommen, fährt Novak fort. „Gemeinsam mit den Frauenhäusern hat die Stiftung einen Kriterienkatalog entwickelt, welche Kosten förderfähig sind. Damit möchte die Stiftung sicherstellen, dass der Soforthilfefonds möglichst nah dran ist an den Notwendigkeiten der Frauenhäuser.“ Fördermittel aus dem Soforthilfefonds werden von der Stiftung nur bewilligt, wenn sichergestellt ist, dass die Träger der Frauenhäuser keine ausreichenden eigenen oder Finanzmittel anderer Kostenträger einsetzen können.

Nach dem gemeinsam von Stiftung und Frauenhäusern erarbeiteten Kriterienkatalog sind aus dem Soforthilfefonds folgende Kosten förderfähig:

- Kosten für die Erstversorgung für Mutter und Kind bei der Aufnahme im Frauenhaus, zum Beispiel für die Anschaffung von Kleidung und Schuhen, Pflegemitteln, Hygienebedarf, Spiel- und Schulmaterial, Medikamenten, Handy/Handykarten, oder für ein kleines

Startgeld

- Fahrtkosten, zum Beispiel für Botschafts-, Familienbesuche, beim Wechsel in ein anderes Frauenhaus

- Teilnehmerkosten, zum Beispiel für Freizeit und Ferienmaßnahmen, Kursusgebühren, Ausflüge, Projekte, Eintrittsgelder etc.

- Aufenthaltskosten im Frauenhaus, zum Beispiel für Teil- oder Selbstzahler wie etwa Schülerinnen, Studentinnen oder Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus

- Kosten für Geburtstagsgeschenke, zum Beispiel für die Kinder sowie Ausrichtung von jahreszeitlichen Festen

- Gebühren, zum Beispiel für Ausweispapiere und die Ausstellung anderer Dokumente.

- Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug, zum Beispiel in eine neue Wohnung, sowie Handwerkerkosten, Möbel, Hausrat, Lagerkosten etc.

- Sonstiges, zum Beispiel Dolmetscherkosten, Friseurbesuche, Anschaffung von Fahrrädern, Ausstattung eines Sportraumes etc.

Tanja Himer, die zuständige Geschäftsführerin des SkF Krefeld, sagte, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sei für das Frauenhaus des Verbandes ein großes Problem. Nun dank des Fonds in Notsituationen unbürokratisch helfen zu können sei für den Verband eine große Entlastung.

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