27-Jähriger wurde Mitte 2019 in Krefeld zu elf Jahren Haft verurteilt BGH bestätigt Urteil gegen Handtaschenräuber

Krefeld · Eine 84-jährige Gehbehinderte war kurz nach der Tat an ihren schweren Kopfverletzungen gestorben. Die BGH-Richter entschieden, dass ein Abbruch der lebensverlängernden Maßnahmen nichts an der Schuld des Täters ändere.

 Mitte vergangenen Jahres verurteilte das Landgericht Krefeld einen 27-Jährigen wegen Raubes mit Todesfolge zu elf Jahren Haft.

Mitte vergangenen Jahres verurteilte das Landgericht Krefeld einen 27-Jährigen wegen Raubes mit Todesfolge zu elf Jahren Haft.

Foto: Lammertz, Thomas

Verzichtet ein schwerstverletztes Raubopfer auf lebensverlängernde Maßnahmen, schmälert das nicht die Schuld des Täters an dessen Tod. Das haben jetzt die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) nach einem tödlichen Handtaschenraub im Oktober 2018 in Krefeld entschieden. Der Beschluss aus dem März wurde am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 3 StR 574/19). Die Tat an der 84-Jährigen sorgte vor zwei Jahren in Krefeld für Abscheu und Entsetzen.