Spezialabteilung vor Ort Betrugsverdacht – Krefelder Zoll durchsucht zehn Objekte

Krefeld · Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten im Auftrag der Staatsanwaltschaft umfangreiche Überprüfungen durch. Es folgen weitere Ermittlungen.

Insgesamt waren rund 50 Beamte des Krefelder Zolls sowie Kräfte der kommunalen Ordnungsbehörden und der Landespolizei im Einsatz.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Es geht um Sozialbetrug: Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Beschuldigt werden ein Mann und eine Frau, die verdächtigt werden, als Inhaber verschiedener Geschäfte in der Gastronomie- und Glücksspielbranche, über mehrere Jahre Arbeitsentgelte (Sozialversicherungsbeiträge) vorenthalten und veruntreut zu haben. Die eingesetzten Arbeitnehmer wurden entweder gar nicht oder nicht in vollem Umfang angemeldet. Insgesamt waren rund 50 Beamte des Zolls sowie Kräfte der kommunalen Ordnungsbehörden und der Landespolizei im Einsatz.

Es wurden insgesamt zehn Objekte kontrolliert, die als Wohn- und Geschäftsräume den Tatverdächtigen zugeordnet werden. Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.

Bereits im Juni hatte es eine Groß-Razzia des Zolls in Krefeld gegeben: Es ging um den Verdacht der illegalen Beschäftigung, Einschleusen von Ausländern und Sozialbetrug. Bei Kontrollen in der Gastronomie sind Beamte des Zolls mehreren Fällen möglicher Schwarzarbeit auf die Spur gekommen. Neben Hotel- und Gastronomiebetrieben in Krefeld kontrollierten die Fahnder damals weitere Einrichtungen in der Region, sie trafen dabei in 17 Objekten insgesamt 62 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, die hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse überprüft wurden.

In der Seidenstadt wurden dabei in einem Restaurant zwei chinesische Staatsbürger angetroffen, die scheinbar nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels waren und sich durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit illegal im Bundesgebiet aufhielten. Gegen beide Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Einer der beiden wurde im Anschluss dem Polizeigewahrsam zugeführt. Parallel wurde gegen den ebenfalls chinesischen Arbeitgeber ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Zudem konnte auch dieser keinen in Deutschland gültigen Aufenthaltstitel vorlegen, da ihm ein dauerhafter Aufenthalt innerhalb der EU lediglich in Spanien gestattet war.

Ein weiteres Strafverfahren wurde gegen einen georgischen Staatsbürger eingeleitet, der in einem asiatischen Restaurant bei der Arbeit angetroffen wurde und sich scheinbar auch nicht im Besitz einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung befand.