Zweiter Prozesstag in Krefeld Mordverdächtiger soll krankhaft eifersüchtig sein

Krefeld · Im Berufungsverfahren am Landgericht geht es um schwere Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Krefeld: Berufungsverfahren am Landgericht
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Auch am zweiten Prozesstag in der Berufungsverhandlung gegen einen Krefelder, der seine Ex-Freundin eingesperrt und misshandelt haben soll, gab es kein Geständnis. Der 46-Jährige ist in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. In erster Instanz hatte sein Verteidiger eine Erklärung abgegeben und jegliche körperliche Auseinandersetzung verneint. Gleichwohl hatte er in der Erklärung eine „verbale Entgleisung“ seines Mandanten eingeräumt.

Das Gericht verlas gestern die Angaben der Nebenklägerin bei der Anzeigenerstattung. Sie hatte damals angegeben, gelegentlich auf dem Straßenstrich Geld verdient zu haben. Dort habe sie den heute 46-Jährigen kennengelernt und mit ihm eine Beziehung angefangen. Die Beziehung habe sich zu einer „Dramabeziehung“ entwickelt, weil ihr Freund sehr eifersüchtig war und andere sogar dafür bezahlte, sie zu überwachen. Am Tatabend sei er in seiner Wohnung ohne ersichtlichen Grund handgreiflich geworden. Er habe sie beschimpft, mit Handschellen gefesselt, und ihr mehrfach mit einem Schraubenschlüssel auf den Kopf geschlagen. Außerdem sei sie mit Pfefferspray besprüht, geschlagen, getreten und gewürgt worden.

Nach etwa 30 Minuten habe er die Handschellen gelöst und sie nach Hause gefahren. Mehrere Wochen habe sie Schmerzen, Beulen und blaue Flecke gehabt. „Ich hatte vorher den Eindruck, dass er keiner Fliege etwas zuleide tun kann“, las die Richterin weiter aus der Vernehmung vor.

Der Fall hatte großes Aufsehen erregt, weil der Mann auch im Verdacht steht, eine Frau aus Gelsenkirchen ermordet zu haben. Eine Leiche wurde zwar nicht gefunden, dennoch wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen. Vor rund 20 Jahren hat das Duisburger Landgericht den 46-Jährigen bereits wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Auf Antrag der Nebenklage wurden die Feststellungen des Urteils ausführlich verlesen. Demnach tötete der Mann seine Arbeitskollegin, mit der er ein Verhältnis hatte, weil sie die Beziehung beendete. Er hatte sich mit einem Nachschlüssel Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft und sie mit über 120 Messerstichen getötet.

Zum zweiten Verhandlungstag kam er mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze in den Saal, um den Kameras der Journalisten zu entgehen. Ein Wachtmeister sammelte vor Beginn die Handys der Zuschauer ein, weil am ersten Prozesstag unerlaubt Aufnahmen in der Sitzungspause gemacht worden waren.

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