Baby in Grefrath erdrosselt Auszubildende muss vier Jahre ins Gefängnis

Für die Tötung ihres neugeborenen Babys in Grefrath ist eine 24-jährige Auszubildende zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage hatte acht Jahre gefordert.

 Die angeklagte 24-jährige (r.) bespricht sich vor Prozessbeginn im Landgericht mit ihrer Anwältin Gabriele Reinartz (Archivbild).

Die angeklagte 24-jährige (r.) bespricht sich vor Prozessbeginn im Landgericht mit ihrer Anwältin Gabriele Reinartz (Archivbild).

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Das Krefelder Landgericht sprach die 24-Jährige aus dem niederrheinischen Nettetal am Montag des Totschlags schuldig. Wegen des großen Blutverlusts bei der Geburt sei sie nur vermindert schuldfähig gewesen.

Laut Anklage erdrosselte sie ihr Baby unmittelbar nach der Geburt mit einem T-Shirt. Die deutsche Auszubildende hatte angegeben, sich an die Geburt und die anschließende Tat nicht erinnern zu können. Ein Sachverständiger hatte dies als plausibel eingestuft: Großer Blutverlust bei einer Sturzgeburt könne die Leistung des Gehirns beeinträchtigen.

Der Richter beschrieb die Frau als schüchtern und misstrauisch. Sie habe die Schwangerschaft verdrängt und verheimlicht - aus Angst, ihre Schwangerschaft könne ihren Ausbildungsplatz gefährden, den sie nach langer Suche endlich gefunden hatte.

Sogar dem Notarzt, den ihr Vater gerufen hatte, als er die starke Blutung bemerkte, habe sie die Geburt verschwiegen - trotz eigener Lebensgefahr.

(top/dpa)
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