Schulwechsel in Krefeld Anmeldetermine für weiterführende Schulen

Krefeld · Ab Mittwoch läuft die Anmeldefrist für Schüler, die im Sommer die Schule wechseln. Wir geben einen Überblick über Termine und Fristen.

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa/Peter Endig

Schüler, die im Sommer an eine weiterführende Schule wechseln, müssen sich in diesen Tagen anmelden. Darauf weist die Schulverwaltung jetzt hin. Für die Anmeldung der Viertklässler an die weiterführenden Schulen wird den betroffenen Schülern zusammen mit dem Halbjahres-Zeugnis ein Anmeldeformular und ein Informationsschreiben überreicht. Das Formular muss bei der Anmeldung an der gewünschten Schule vorgelegt werden, so werden Doppelanmeldungen verhindert und vermieden, dass Schulen einen Platz für Kinder bereit stellen, die dann an eine andere Schule gehen. Bei der Anmeldung sollten die Eltern die Schulform-Empfehlung der Grundschule beachten.

Die Anmeldungen zu den fünften Klassen an städtischen Gesamt- und Realschulen und Gymnasien sowie für die 11. Klassen der städtischen Gesamtschulen und 10. Klassen der Gymnasien finden statt von Mittwoch, 13., bis einschließlich Samstag, 16. Februar, jeweils von 9 bis 12 Uhr (Mittwoch bis Freitag auch nachmittags von 14 bis 17 Uhr) in den Schulbüros.

Kann die Aufnahme an der gewünschten Schule aus schulorganisatorischen Gründen (Ergebnis des Anmeldeverfahrens, Raumkapazität) nicht erfolgen, ermöglichen Schulleiter und Schulträger die Aufnahme in eine andere Realschule oder ein anderes Gymnasium in zumutbarer Entfernung.

Sollte im Rahmen der Verteilung die Aufnahme in eine Schule erfolgen, die nicht die nächstgelegene ist, übernimmt die Stadt Krefeld die Schülerfahrkosten, sofern die vorgegebenen Entfernungsgrenzen des Schulweges überschritten werden. Zur Anmeldung müssen die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, der Anmeldeschein,  möglichst das Versetzungszeugnis der 3. Klasse und das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 mitgebracht werden.

Den Erziehungsberechtigten empfehlen die Mitarbeiter der Schulverwaltung, ihr Kind bei der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform anzumelden. Nur in diesem Fall übernimmt die Stadt Krefeld die Schülerfahrkosten entsprechend den gesetzlichen Regelungen, wenn der Schulweg mehr als 3,5 Kilometer, für die Schüler der Klassen 11 bis 13 mehr als fünf Kilometer beträgt.

Es gibt grundsätzlich keinen Aufnahmeanspruch in die 5. Klasse der gewünschten Schule. Für den Bereich der Gesamtschule kann eine Aufnahme nur innerhalb der dort verfügbaren Plätze gewährleistet werden, da bei den Gesamtschulen die Begrenzung der Eingangsklassen durch die Zahl der vorhandenen Unterrichtsräume bedingt ist.

Für den Bereich der Realschulen und Gymnasien erfüllt die Stadt Krefeld den grundgesetzlich garantierten Bildungsanspruch eines jeden Kindes dadurch, dass sie die Aufnahme in eine Schule der gewählten Schulform gewährleistet. Da alle Realschulen und Gymnasien gleichwertig sind, beinhaltet nach geltendem Recht das Grundrecht der freien Wahl nur ein Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform, nicht aber auf Aufnahme in eine bestimmte Schule.

Eine Liste der städtischen Schulen mit weiteren Informationen ist im Internet unter www.krefeld.de/schulen zu finden

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