Prozessauftakt am Amtsgericht Mann soll 15-Jährige als Loverboy zur Prostitution genötigt haben

Krefeld · Ein 34-Jähriger und eine Frau aus Krefeld stehen seit Donnerstag vor dem Amtsgericht. Der Vorwurf lautet, eine Minderjährige zur Prostitution gebracht zu haben.

 Vor dem Krefelder Amtsgericht müssen sich zwei Krefelder wegen Zwangsprostitution von Minderjährigen verantworten.

Vor dem Krefelder Amtsgericht müssen sich zwei Krefelder wegen Zwangsprostitution von Minderjährigen verantworten.

Foto: Königs, Bastian (bkö)

Ein Mann und eine Frau aus Krefeld müssen sich seit Donnerstag am Krefelder Amtsgericht unter anderem wegen Zwangsprostitution Minderjähriger verantworten. Sie sollen eine 15-Jährige zur Prostitution veranlasst und ihr Kokain gegeben haben.

Der 34-Jährige soll mit der 15-Jährigen im Herbst vergangenen Jahres eine Beziehung eingegangen sein und sie kurz darauf dazu gebracht haben, sich zu prostituieren. Er soll dabei nach der sogenannten Loverboy-Methode vorgegangen sein. Dabei sucht der Täter sich ein junges Opfer aus und gibt vor, eine Beziehung führen zu wollen. Nach kurzer Zeit bittet er seine Freundin, zum Lebensunterhalt beizutragen oder ihm aus einer finanziellen Notlage zu helfen. Sie wird dann zur Prostitution überredet oder auch gezwungen. Opfer sind oft sehr junge Frauen, in vielen Fällen sogar Minderjährige. Die 15-Jährige soll seit August mehrfach als vermisst gemeldet worden sein.

Der Fall ist vor dem Krefelder Jugendschöffengericht angeklagt, weil das mutmaßliche Opfer noch minderjährig ist. Die Jugendliche wurde noch nicht angehört, so dass zu ihr auch keine näheren Angaben gemacht wurden. Während ihrer Aussage wird die Öffentlichkeit voraussichtlich ausgeschlossen.

Der 34-Jährige soll außerdem mit einer weiteren Prostituierten eine Beziehung gehabt und diese für sich arbeiten lassen haben. Diese Zeugin sagte aus, sie habe schon vor dem Kennenlernen in Bulgarien als Prostituierte gearbeitet und diese Arbeit in Deutschland fortgesetzt. Daher soll sie laut Anklage der Tätigkeit zwar freiwillig nachgegangen sein, ob sie ihr ihm auch ihr Geld freiwillig übergab, muss das Gericht klären.

Am Donnerstag gab sie zunächst überraschend an, sie habe selber die Kontrolle über die Finanzen gehabt. Ihrem ehemaligen Lebensgefährten habe sie alle zwei bis drei Tage Taschengeld gegeben. Wenn er arbeitete, habe auch er ihr Geld gegeben. Nach erneuter Belehrung sagte die Zeugin allerdings, dass der Angeklagte das Geld verwaltete. Um Ungenauigkeiten in der Übersetzung auszuschließen, wechselte das Gericht während der Verhandlung den Dolmetscher. Die Taten sollen sich in Krefeld und andernorts ereignet haben. Die Verhandlung wird am 3. und am 17. Juni fortgesetzt.

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