Fünf Jahre Haft Krefelderin braucht Geld für Drogen und überfällt 81-Jährige

Krefeld · Weil sie Geld für Drogen brauchte, überfiel eine 40 Jahre Frau aus Krefeld ihre Nachbarin. Dafür und für weitere Taten muss sie nun fünf Jahre ins Gefängnis.

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Wegen des Überfalls auf eine 81-Jährige und weitere Taten muss eine Krefelderin für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Taten hat die 40-Jährige vor dem Landgericht gestern weitgehend eingeräumt. Sie brauchte Geld für Kokain. Ausgerechnet ihre 81-jährige Nachbarin, die ihr öfter aus der Klemme half, suchte sie sich im April vergangenen Jahres als Opfer aus. Sie habe an dem Nachmittag eine Spielzeugpistole beim Aufräumen gefunden, sagte die Angeklagte. Am Abend wartete sie, bis ihr Ehemann schlief, dann vermummte sie sich und klingelte bei der Nachbarin.

Die 81-Jährige öffnete arglos, sie glaubte, ihr Sohn habe etwas vergessen und sei noch zurückgekehrt. Kaum hatte sie die Tür geöffnet, sei sie bedroht worden, sagte sie. Sie habe ins Bad gehen und sich hinlegen müssen, dann sei sie mit einer Strumpfhose gefesselt worden. Wie viel Geld der oder die Täterin genau nahmen, wisse sie nicht. Sie habe nicht einmal erkannt, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelte. Für die Ermittler war schnell klar, dass es sich um einen Bewohner des Hauses handeln musste, weil die Haustür an dem Abend abgeschlossen war. Zunächst geriet der Ehemann der Angeklagten in Verdacht. Bei der Auswertung der Spuren an der Strumpfhose hatte man allerdings Hinweise auf die Angeklagte gefunden.

Die Staatsanwältin hatte fünfeinhalb Jahre Haft beantragt. “Sie hat sich gezielt eine betagte Frau ausgesucht”, sagte sie. Man müsse auch die psychischen Folgen für das Opfer berücksichtigen. Die 81-Jährige leide an Schlafstörungen und träume seitdem oft, überfallen zu werden. In der Vergangenheit habe die Angeklagte ihre Nachbarin manchmal nach Geld gefragt und welches bekommen. Das hätte sie auch an dem Abend machen können. Zu ihren Lasten gehe weiter, dass sie mehrfach vorbestraft ist. Die 40-Jährige gab an, sie habe mindestens ein halbes Gramm Kokain täglich konsumiert. Sie habe sechs bis sieben Einheiten täglich genommen. In der Vergangenheit hatte sie eine Entziehung gemacht und an einem Substitutionsprogramm teilgenommen. Von verminderter Schuldfähigkeit ging das Gericht nicht aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

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