Nach Amokdrohung an Krefelder Gymnasium 16-jähriger Tatverdächtiger hat Polizeieinsatz noch nicht bezahlt
Krefeld · Anfang des Jahres hat ein Jugendlicher aus Baden-Württemberg für einen großen Einsatz in Krefeld gesorgt. Die Polizei forderte deshalb eine Erstattung der Kosten in Höhe von knapp 38.000 Euro von ihm. Bislang erfolglos.
Die Ankündigung einer Amoktat am Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium hatte Schüler und Lehrer Anfang des Jahres in Angst und Schrecken versetzt. Die Drohung fand große Beachtung in der Bevölkerung. Die Nachricht der Polizei, vom schnell ermittelten noch minderjährigen Täter die Kosten des Einsatzes in Höhe von genau 37.795,69 Euro zu fordern, fand ebenso offene Ohren in Krefeld.
Rund zehn Monate später wartet die Polizei immer noch vergebens auf den Eingang der Zahlung. „Unsere Forderung ist zugestellt worden, zeitigte aber innerhalb der von uns gesetzten Frist keinen Erfolg“, berichtete ein Sprecher der Krefelder Polizei am gestrigen Freitag auf Anfrage unserer Redaktion. Nunmehr prüfe die Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen eine mögliche Durchsetzung der Ansprüche.
Der potenzielle Amokläufer war seinerzeit schnell ermittelt. Er kam aus Baden-Württemberg und war 16 Jahre alt. Er hat die Tat gestanden. Der Jugendliche hatte mit seiner Amok-Drohung gegen das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium in Krefeld einen umfangreichen Polizeieinsatz ausgelöst. Neben den Ermittlungen zur Herkunft der Drohung wurde die Schule im Laufe der Nacht mit Sprengstoffspürhunden durchsucht. „Es wurden keine verdächtigen Gegenstände gefunden“, erklärte die Polizei Krefeld seinerzeit. Die Strafverfolgungsbehörde ging damals relativ schnell davon aus, dass es keine aktuelle Bedrohungslage gebe. Eine akute Gefahr sehe die Polizei aktuell zwar nicht mehr, hieß es am Tag danach in einer offiziellen Mitteilung, „trotzdem wird die Polizei erneut mit starken Kräften vor Ort sein.“ Die Beamten seien auch ansprechbar für die Schüler und Lehrkräfte, wenn diese Fragen hätten, hieß es. Für die beiden Tagen wurden zahlreiche Beamte abgestellt. Das verursachte Kosten, die die Krefelder Polizei erstattet haben möchte. Der 16-Jährige unterliege dem Jugendstrafrecht. Gleichwohl sei er geschäftsfähig, und die Polizei dürfe den Einsatz zur Gefahrenabwehr dem Täter in Rechnung stellen, wenn er gegenüber einer anderen Person eine Gefahrenlage wie eine Amoktat vortäusche und damit rechnen müsse, dass diese Person die Polizei alarmiere, begründete die Krefelder Polizei ihr Vorgehen.
Gegen den 16-Jährigen ist von der Staatsanwaltschaft Pforzheim inzwischen Anklage erhoben worden. Ihm wird die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung und mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Die Klage ist am Amtsgericht Pforzheim anhängig. Über die Eröffnung der Hauptverhandlung ist bislang noch nicht entschieden worden.