Anstalt öffentlichen Rechts Kommunalbetrieb: Personalrat unterschreibt Einigungsvertrag

Krefeld ·

Trotz der Vorbehalte in der Sache hat der Gesamtpersonalrat den Einigungsvertrag zur Erweiterung des Kommunalbetriebs als Anstalt öffentlichen Rechts und die Überstellung von Personal aus der Stadtverwaltung unterzeichnet. Das erklärte Personalratsvorsitzender Heribert Boosen am Montag auf Anfrage unserer Redaktion. Beim Termin der Einigungsstelle hatten sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter noch unversöhnlich gegenübergestanden. Drei zu drei lautete das Abstimmungsergebnis, so dass die Stimme der von Arbeitgeberseite bestellten Vorsitzenden den Ausschlag zum 4:3 gab. Oberbürgermeister Frank Meyer schaffte mir einem Dringlichkeitsbeschluss vorzeitig Fakten. Der Rat muss in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. Juli, darüber befinden, ob er den Dringlichkeitsbeschluss im Nachhinein genehmigt.

Die Mittel im Mitbestimmungsverfahren seien erschöpft, erklärte Boosen. „Wir akzeptieren das Ergebnis und den Beschluss der Einigungsstelle. Verhindern können wir den erweiterten Kommunalbetrieb nicht mehr.“ Der Einigungsvertrag sei auch deshalb unterzeichnet worden, damit die zugunsten der Belegschaft ausgehandelten Ergebnisse gerichtsfest zu Papier gebracht seien. Die Begründung für den Beschluss der Einigungsstelle kenne er noch nicht. Für Donnerstag, 12. Juli, sei zu einer Teilbetriebsversammlung eingeladen, um Fragen oder Kritik loszuwerden, informierte Boosen.

Der erweiterte Kommunalbetrieb mit rund 400 Beschäftigten soll unter anderem in den Sparten Tiefbau, Grünflächen, Sport und Umwelt im Auftrag der Stadt Krefeld tätig werden. Für  etwaige Verluste muss die Stadt Krefeld geradestehen. Sie ist der Gewährsträger der Anstalt öffentlichen Rechts.

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