Krefeld Kokainbande: Liegen Übersetzungsfehler vor?

Krefeld · Es war gestern der Tag der Detailarbeit im Prozess vor der großen Strafkammer um die "Kokainbande". Akribisch begann die Vorsitzende Richterin in der Beweisaufnahme sechs DVDs mit den von der Polizei mitgeschnittenen Telefonaten der Verdächtigen vorzuspielen und jedes einzelne, oft nur sekundenlange Gespräch in deutscher Übersetzung vorzulesen und auf deren Strafrelevanz zu prüfen.

Doch stimmen die schriftlichen Übersetzungen? Ein Verteidiger, der Türkisch spricht, entdeckte bei einigen Gesprächen Ungereimtheiten und stellte die korrekte Übersetzung in Frage. Die vorliegenden Abschriftenprotokolle in Deutsch enthielten teilweise nur Auszüge aus den Telefonaten oder gaben nicht korrekt den Gesprächsverlauf wieder. Das war für einen Teil der Verteidiger Grund genug, das Verfahren zu monieren, da sie "auf die Übersetzungen angewiesen sind. Wir sprechen kein Türkisch und haben bei fehlerhaften Übersetzungen keine Chance, Entlastungsmaterial in den Telefonaufnahmen zu entdecken, denn wir wissen nicht, wonach wir suchen müssen".

So sei in den Übersetzungen einiger Mitschnitte nichts von einem Leihwagen erwähnt, der bis zu einem bestimmten Datum wieder angegeben werden müsste. Und vom im Telefonat erwähnten ADAC las man nichts in der Übersetzung.

Ein Dolmetscher bestätigte nach einem längeren Wortduell zwischen dem türkischsprachigen Anwalt und ihm, dass zumindest die angesprochene Passage "nicht richtig ist". Zudem lag eine SMS, die einer der Angeklagten in den Niederlanden auf Türkisch schrieb, nur in einer deutschen Fassung vor.

Den acht Angeklagten wird vorgeworfen, in Lieferungen zu 200 bis 300 Gramm von Januar bis Juni 2008 Drogen aus den Niederlanden bezogen und an Prostituierte sowie andere Konsumenten weiterverkauft zu haben. Für ihr Geschäft sollen die Angeklagten Kuriere eingesetzt haben, die mittels SMS über ein eigens für diesen Zweck beschafftes "Arbeitshandy" Absprachen getroffen und Wohnungen für die Lagerung und Auslieferung der Drogen angemietet haben sollen. Nach Ermittlungen der Polizei wurde die Ware meist am Duisburger Hauptbahnhof übergeben. Die Anklage lautet auf 17-fachen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Fortsetzung 29. Februar, Saal 157 des Landgerichts, 9 Uhr.

(RP)
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