Jugendamt Kindeswohlgefährdung: Krefeld hebt sich positiv von anderen Städten ab

Krefeld · Der Trend zunehmender Verdachtsfälle bei der Gefährdung des Kindeswohls in Nordrhein-Westfalen findet sich in der Seidenstadt nicht wieder. Die Zahl in Krefeld sinkt.

Kinder sind in Krefeld in ihrer körperlichen und psychischen Unversehrtheit offenbar weniger gefährdet als im Rest des Landes. Diese Einschätzung legen aktuelle Auswertungen nahe, die das Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (IT.NRW) am Dienstag veröffentlichte. Demnach sank in Krefeld die Zahl der Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im vergangenen Jahr auf das Rekordminus von 592. Fünf Jahre zuvor lag die Zahl bei 928 gut ein Drittel höher. Im selben Zeitraum stieg die Fallzahl in Nordrhein-Westfalen um 29,2 Prozent auf knapp 40.000.

Ein zweites Indiz für die gute Position der Krefelder Kinder ergibt sich aus den Ergebnissen der Prüfungen. Demnach kamen die Behörden in mehr als der Hälfte aller Fälle zu dem Ergebnis, dass der eingegangene Hinweis jeder Grundlage auf Kindeswohlgefährdung entbehre. Von den 592 Krefelder Verfahren in 2017 wurde 301 Mal (50,8 Prozent) diagnostiziert, dass weder eine Gefährdung vorgelegen hat, noch Hilfen für die Erziehungsberechtigten angesagt gewesen sind. Im Land lag die Quote nur bei 41,4 Prozent.

45 Mal sahen die Krefelder Fachleute akute Gefahr für die Entwicklung und das Wohl der Kinder, 44 Mal war die Gefahr vorhanden. aber nicht akut, und 202 Mal sahen sich die Behörden veranlasst, den Erwachsenen Hilfen bei der Erziehung ihrer Jungen und Mädchen anzubieten. Die meisten Hinweise, dass in den Familien etwas nicht in Ordnung sein könnte, kamen in der Seidenstadt 2017 von den Behörden selbst. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte gaben 191 Mal einen Hinweis ans Jugendamt. 95 Mal waren es Verwandte und Bekannte, 71 Mal Lehrer und Erzieher. 235 Hinweise kamen von Personen, die nicht in erwähnte Gruppen passen.

Im Jahr 2017 haben die NRW-Jugendämter im Rahmen ihres Schutzauftrags in 39.478 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 12,8 Prozent mehr als im Jahr 2016 (35.011). Wie die amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, wurde in 13,3 Prozent der Fälle (4909) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In 5727 Fällen bestand eine latente Gefährdung, das heißt, die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden.

In 12.494 Fällen wurde Hilfebedarf festgestellt; in 16.348 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestand. Wenn eine akute Gefährdung festgestellt wurde, war das betreffende Kind in 36,6 Prozent der Fälle zwischen zehn und 17 Jahren alt. Mehr als jedes vierte Kind war jünger als drei Jahre alt.

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