Krefeld KFC: Fristlose Kündigung von Kockel unwirksam

Krefeld · Mit einem Vergleich zwischen dem Fußball-Regionaligisten KFC Uerdingen und Ronny Kockel ist gestern die Kammersitzung des Arbeitsgerichtes Krefeld zu Ende gegangen. Die fristlose Kündigung zum 27. Dezember 2013 erklärte das Arbeitsgericht für unwirksam.

 Ronny Kockel.

Ronny Kockel.

Foto: LS

Gleichwohl bleibt es bei einer fristgerechten Kündigung zum 30. Juni 2014. Bis dahin gilt Kockel nun als beurlaubt. Zudem ordnete das Gericht an, dass der KFC Kockel die ihm noch zustehenden, noch immer nicht bezahlten Gehälter von Oktober bis Dezember in voller Höhe nachzahlen muss. Kockel erhält also rückwirkend für diese Zeit 2400 Euro brutto für seine Tätigkeit als Co-Trainer und Geschäftsstellenleiter, zudem 525 Euro netto für seine A-Jugendtätigkeit.

Weiterhin erhält Kockel bis zu 30. Juni 500 Euro brutto pro Monat sowie eine einmalige Abfindung in Höhe von 9250 Euro brutto. Beide Seiten stimmten diesem Vorschlag des Gerichtes zu; sie dürfen bis zum 2. Mai diese Zustimmung widerrufen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gründe für eine fristlose Kündigung Kockels nicht ausreichend seien. Der KFC hatte als Gründe beleidigende Vorwürfe Kockels über eine Facebook-Seite angegeben. Das Gericht sah Kockels Aussagen zwar als Pflichtverletzung an, aber als unterhalb der Grenze zur Ehrverletzung oder Beleidigung liegend. Zu Kockels Vorwurf, seine Bezahlung für drei Jobs sei sittenwidrig, müsste er noch weitere Belege darbringen. Mit einer endgültigen Einigung auf den richterlichen Vorschlag wäre aber auch dieser Vorwurf vom Tisch.

(oli)
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