Krefeld Keine Verfahrensfehler im Rentnermord-Prozess

Krefeld · Im Mordfall Hans Werner L. hat das Gericht eine Reihe weiterer Anträge abgeschmettert. Hauptsächlich ging es um die Verwertung von Aussagen. Die Verteidigung hatte unter anderem bemängelt, dass sich ein Polizist sich über die Vernehmung der Angeklagten vor dem Haftrichter geäußert haben. Da der Beamte bei der Vernehmung anwesend war, könne er dazu auch etwas sagen, so die Kammer.

Ein Grund, warum das zu möglicherweise zu beanstanden wäre, sei weder ersichtlich noch von der Verteidigung vorgetragen worden. Auch der Verwertung der Wahllichtbildvorlage stimmte das Gericht zu. Die Verteidigung dagegen nannte es eine "Vorselektion", dass Fotos der Verdächtigen im Vernehmungszimmer gehangen hätten. So sei die Aufmerksamkeit gezielt auf bestimmte Personen gelenkt worden. Auch der Frage der möglicherweise fehlerhaften Belehrung eines der Angeklagten wollte die Kammer nicht nachkommen. Nicht der Anwalt des Betroffenen, sondern einer der Mitangeklagten hatte die Belehrung kritisiert. Es dürfe sich aber nicht ein Angeklagter über die fehlende Belehrung eines anderen Angeklagten berufen, folgerte das Gericht. Darüber hinaus wurde ein Eintrag aus dem Verkehrsregister eines Angeklagten verlesen, nachdem der heute 40-Jährige bereits wegen Fahrens unter Drogen bestraft worden war.

Die fünf Angeklagten müssen sich wegen der Gewalttat gegen einen 79-jährigen Krefelder verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge vor. Die Täter hatten den Rentner im Oktober 2016 erst geknebelt, dann dessen Kopf mehrfach mit Klebeband umwickelt. Lediglich an der Nasenöffnung habe es eine kleine Aussparung gegeben, stellten die Ermittler später fest. Zu klein, um zu atmen und zu klein, um zu überleben. Stattdessen eher geeignet, den Todeskampf zu verlängern. Das Opfer war erstickt, weil man ihn beim Knebeln die Zunge in den Rachenraum gedrückt und dort fixiert hatte. Außerdem wurde die Atmung durch die gebrochene Nase erschwert.

Laut Anklage war es ein Mord aus Habgier und um eine andere Straftat zu verdecken. Vier Männer und eine Frau erbeuteten unter anderem Messingfiguren, Kreuze, einem siebenarmigen Kerzenleuchter und eine antike Werkausgabe Schillers. Die erhofften Antiquitäten im Wert von mehreren hunderttausend Euro fanden sie nicht.

(BL)
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