Krefeld Keine gütliche Einigung vor Gericht mit AfD-Professorin

Krefeld · Die gekündigte Dozentin pocht auf Wiedereinstellung.

Ihre Kündigung sieht sie als eine "rechtliche Fehlbeurteilung". Karin Kaiser, die sich selbst als "eine der tragenden Säulen im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften" an der Hochschule Niederrhein bezeichnet, pocht auf eine sofortige Wiedereinstellung als Dozentin an der Hochschule Niederrhein. Das sagte sie gestern bei einem Gütetermin am Arbeitsgericht Mönchengladbach. Kaiser, die in ihrer Heimat Schleswig-Holstein als AfD-Politikerin für den Bundestag kandidierte, hatte gegen ihre sofortige Entlassung geklagt. Aber eine gütliche Einigung wird es nicht geben.

Karin Kaiser würde ihre Professur von heute auf morgen wieder übernehmen und auch gleich mit den Probeklausuren für ihre Studierenden beginnen, sagte sie gestern. Doch das will das Präsidium der Hochschule Niederrhein nicht. Zu häufig habe die Professorin gegen ihren Dienstvertrag verstoßen, in dem sie entgegen ihrer Verpflichtung Vorlesungen nicht selbst gehalten, sondern an einen Lehrbeauftragten übertragen habe. Die Prozess-Bevollmächtigte der Hochschule schilderte vor Gericht, dass Karin Kaiser, die mehrfach abgemahnt worden sei, außerdem entgegen des Vertrags einen Korrektur-Assistenten beauftragt habe, der nicht zur Hochschule gehörte. Diesem habe sie als Nichtberechtigtem Einblick in die Arbeiten von Studierenden gewährt.

Wie von Seiten der Hochschule Niederrhein berichtet wurde, müsse der Bedarf an Korrekturassistenten angemeldet werden. Das habe Karin Kaiser trotz wiederholter Aufforderung nicht getan. Als endlich der Antrag eingereicht wurde, sei die Frist bereits verstrichen gewesen. Also sei er nicht bewilligt worden. Die Dozentin habe sich daraufhin mehrfach beschwert und schließlich einen Spendenaufruf für einen Assistenten gestartet. Die 2160 Euro für den von ihr beauftragten Gehilfen habe sie dann der Hochschule in Rechnung gestellt.

Die gekündigte Professorin und AfD-Politikerin, die im vergangenen Jahr mit der Ankündigung, sie wolle drei Tage vor der Wahl am Campus einen Vortrag zum Thema "Tod des Rechtsstaats" halten, für viel Wirbel gesorgt hatte, schildert das anders. Normalerweise hätten die Professoren, die viele Klausuren zu korrigieren haben, immer eine E-Mail mit Antragsformularen für eine Korrekturhilfe bekommen. Zu diesen Dozenten gehöre sie mit ihren 700 bis 800 Studierenden. Sie habe nur einen Tag Zeit gehabt, diesen auszufüllen, alle anderen fünf Tage. Dies sei eine Diskriminierung.

Weil der Gütetermin keine Einigung brachte, wird am 23. März mündlich verhandelt.

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