Krefeld Kathstede will Familien bei Kita-Gebühr entlasten

Krefeld · Oberbürgermeister Gregor Kathstede (CDU) hat gestern erklärt, dass die Stadt beabsichtigt, neben der Beitragsfreiheit für Kinder im letzten Kindergartenjahr auch für Geschwisterkinder die Beitragsfreiheit zu belassen. Dies bedeutet: Eltern zweier Kindergartenkinder, von denen eines im letzten Kita-Jahr ist, zahlen keinen Beitrag mehr. Letztlich beschließen muss der Rat mit einer Satzungsänderung für die Kita-Gebühr. Bisher noch abgebuchte Beträge sollen rückwirkend erstattet werden, teilte Stadtsprecher Timo Bauermeister unserer Zeitung mit. "Wir müssen erst abwarten, bis die Beitragsbefreiung politisch beschlossen ist." Eine politische Mehrheit in Krefeld gilt als wahrscheinlich. 2637 Jungen und Mädchen allein in Krefeld profitieren von der Beitragsfreiheit.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsvorstandes, dem Kathstede vorsteht, soll die sogenannte "Geschwisterkindbefreiung" im Kindergartenbereich auch bestehen bleiben, nachdem zum 1. August 2011 durch Gesetzesänderung in NRW das letzte Kindergartenjahr generell beitragsfrei gestellt worden ist. "Wir wollen in Krefeld die Familien wie vom Gesetzgeber vorgesehen tatsächlich entlasten und nicht hinten herum diese Beiträge an anderer Stelle erheben", versprach Kathstede.

Die Neufassung der Beitragssatzung will die Verwaltung jetzt der Politik vorlegen. Abschließend könnte der Stadtrat schon am 22. September die Satzung beschließen. Danach will die Stadt die zu viel gezahlten Elternbeiträge zeitnah zurück erstatten: Zum einen für die ab August beitragsfrei gestellten Kinder im letzten Betreuungsjahr, zum zweiten für die Kinder mit einem Geschwisterkind im letzten Betreuungsjahr, die nach der neuen Satzung beitragsfrei werden sollen. Bisher muss für sie noch gezahlt werden, weil der Beitrag für sie höher ist und in Krefeld die Regelung gilt, wonach für das jüngere Kind – weil teurere – Kind gezahlt werden muss. Der Fachbereich Jugendhilfe hatte die Eltern Anfang Juli in einem Schreiben informiert, dass kein Einspruch gegen die Beitragsbescheide erhoben werden muss und dass Elternbeiträge automatisch erstattet werden.

Für die durch die Änderung im Kinderbildungsgesetz KiBiz entstehenden Mindereinnahmen erwarten die Kommunen wie auch Krefeld vom Land einen vollständigen finanziellen Ausgleich. Bis einer gesetzlichen Regelung des "Belastungsausgleichs", die zur Zeit zwischen dem NRW-Familienministerium und den Kommunen diskutiert werden, zahlt das Land einen Pauschal-Zuschuss.

(RP)
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