Krefeld Juwelendieb soll in Sicherungsverwahrung

Krefeld · Zwei Krefelder haben vor dem Landgericht gestern den Überfall auf ein Juweliergeschäft an der Hochstraße gestanden. Die 58 und 28 Jahre alten Männer müssen sich wegen schweren Raubes verantworten.

Vor Gericht wird aber nicht nur über die Strafe der vielfach vorbestraften Männer verhandelt. Die Staatsanwaltschaft fordert außerdem Sicherungsverwahrung für den Älteren. Über die Hälfte seines Lebens hat der gelernte Metzger schon in Haft verbracht. Vor rund 30 Jahren war er wegen Mordes in Tateinheit mit Raub und wegen Totschlags verurteilt worden. Aus Habgier hatte er im März 1979 seine 72-jährige Tante erwürgt und bestohlen. Das Geld hatte er für den Besuch in einer Bar benötigt. Am darauf folgenden Tag hatte er eine Kneipenbekanntschaft in einem Hotel erwürgt, weil sie ihn ausgelacht hatte. Bei beiden Taten war er aufgrund schweren Alkoholmissbrauchs vermindert steuerungsfähig gewesen. Sachverständige hatten psychopathische Charakterzüge erkannt. Nachdem er die 15-Jährige Haftstrafe verbüßt hatte, war er erneut straffällig geworden. Ein Überfall in Düsseldorf wurde mit einer weiteren Haftstrafe sowie einer Sicherungsverwahrung von zehn Jahren sanktioniert.

Kurz nach seiner Entlassung hatte er sich zu einer weiteren Tat in Krefeld entschlossen: Mit einer Schreckschusspistole hatten die beiden Angeklagten den Überfall an einem verkaufsoffenen Sonntag im Dezember 2010 verübt. Die Inhaberin hatte schon abgeschlossen und das Geschäft durch den Hinterausgang verlassen, als sie von zwei Männern in den Flur gedrängt wurde. "Halt den Mund und mach endlich die Tür auf", hätten sie gefordert und eine Waffe an den Kopf gehalten. Sie habe eine Ohrfeige bekommen und sei im Keller eingesperrt worden. Die Männer waren mit Schmuck und Bargeld entkommen, konnten aber gefasst werden. Der Prozess wird heute fortgesetzt.

(RP)
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