Statistik 2017 Kindesgefährdung: Amt greift 127 Mal ein

Krefeld · Wegen der akuten Gefährdung von Kindern und Jugendlichen an Leib und Seele musste das Krefelder Jugendamt im vergangenen Jahr 127 Mal eingreifen. In 76,4 Prozent aller Fälle handelt es sich um einen Einsatz zum Erhalt des Kindeswohls von Jungen und Mädchen mit dem Hintergrund der Migration.

Bei akuter Gefahr für das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Elternhaus muss das Jugendamt eingreifen. Das tat es in Krefeld 127 Mal im vergangenen Jahr. Neunmal auf Wunsch der Betroffenen und 118 Mal, weil die Minderjährigen psychisch und physisch gefährdet waren. Entsprechende Hinweise kamen unter anderem von Erziehern, Lehrern, Nachbarn und Familienangehörigen. In 51 Fällen waren in Krefeld Kinder von der so genannten „vorläufigen Schutzmaßnahme“ betroffen, in den 76 restlichen Fällen betraf es Jungen und Mädchen im Jugendalter. Das zeigen Auswertungen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (IT:NRW).

Die Zahl ist im Vergleich zum Jahr 2016 (233 Fälle) drastisch zurückgegangen. Die Ursache liegt in den geringeren Flüchtlingszahlen. Das Jugendamt muss sich den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen annehmen. Das war in Krefeld 74 mal der Fall (Vorjahr: 135). 25 Mal griff das Jugendamt ein, weil die Eltern oder ein Elternteil mit der Erziehung überfordert waren. Weitere zwölfmal lag die Ursache des Eingreifens der Kommunalbehörde in den Auswirkungen der Beziehungsprobleme der Eltern auf deren Kinder. Im Kern geht es um die erhebliche seelische oder körperliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen, sei es durch die Vernachlässigung des Minderjährigen oder durch das schädliche Verhalten der Sorgeberechtigten oder Dritter gegenüber dem Minderjährigen.

Insgesamt waren in Krefeld 92 Jungen und 35 Mädchen von den Schutzmaßnahmen betroffen. Nach Abzug der Zahl der Flüchtlinge bleiben 53 Fälle übrig, in denen die Ursache der Gefährdung bei den Vätern und Müttern zu suchen war. 23 Mal wiesen die gefährdeten Kinder und Jugendlichen einen Migrationshintergrund auf (43,4 Prozent) und 30 Mal nicht (56,6 Prozent). Der Anteil der betroffenen Kinder mit Migrationshintergrund, bei denen sich das Jugendamt um ihr Wohl akut kümmern musste, liegt über dem Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in der Krefelder Bevölkerung.

Im vergangenen Jahr ergriffen die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 15.835 Schutzmaßnahmen für Kinder und  Jugendliche. Wie die  amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 28,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.

Der Rückgang ist maßgeblich auf die Abnahme der Zahl von unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland zurückzuführen, deren Zahl hat sich gegenüber 2016 mehr als halbiert: 2017 reisten 5333 Kinder und Jugendliche ohne Eltern aus dem Ausland ein. Im Jahr 2016 wurden mit 11.448 Fällen noch die Hälfte (51,6 Prozent) aller Schutzmaßnahmen aus diesem Grund ergriffen, 2017 war es etwa ein Drittel (33,7 Prozent).

Seit November 2015 werden minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, gleichmäßig auf Bundesländer und Kommune verteilt. Davor wurden die jungen Flüchtlinge vom Jugendamt an ihrem Einreiseort in Obhut genommen. Zwei Drittel der im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Kinder und Jugendlichen waren Minderjährige ab 14 Jahren (10.528); ein Drittel (5307) der Jungen und Mädchen war im Alter von unter 14 Jahren. In der Mehrzahl handelte es sich bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen um Jungen (9624). Neben der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland waren Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils (4188) und Beziehungsprobleme der Eltern (1308) die häufigsten Gründe für die Inobhutnahmen.

Von den 15.835 Maßnahmen wurden 2398 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 13.437 Fällen lag eine Gefährdung vor. Mit 12.115 wurden mehr als drei Viertel der Minderjährigen während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung (76,5 Prozent) und 2476 bei einer geeigneten Person (15,6 Prozent) untergebracht; 1244 lebten in einer sonstigen betreuten Wohnform (7,9 Prozent).

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