Urteil des Bundesverfassungsgerichts Was das neue Klimarecht für den Surfpark bedeutet

Krefeld · Wir sprachen mit dem Juristen und Philosophen Felix Ekardt über den Rechtsstreit um den Surfpark. Eine Frage lautet: Ist der Surfpark klimarechtlich aus dem Schneider, wenn er nur mit grüner Energie betrieben wird? Und muss sich die Stadtverwaltung in Krefeld wirklich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz auseinandersetzen?

Professor Dr. Dr.  Felix Ekardt ist Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig. Ekardt ist Jurist, Philosoph und Soziologe und verbindet  juristische, politische und ethische Fragestellungen. Er hat die Klage vor dem Bundesverfassunsgericht zum Klimaschutzgesetz initiiert und wissenschaftlich vorbereitet.

Professor Dr. Dr.  Felix Ekardt ist Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig. Ekardt ist Jurist, Philosoph und Soziologe und verbindet  juristische, politische und ethische Fragestellungen. Er hat die Klage vor dem Bundesverfassunsgericht zum Klimaschutzgesetz initiiert und wissenschaftlich vorbereitet.

Foto: Felix Ekardt

Der Streit um den Surfpark hat eine neue, durchaus faszinierende Stufe erreicht: Die Surfpark-Gegner möchten bekanntlich über ein Rechtsgutachten der Klimaanwältin Roda Verheyen klären lassen, ob die Stadt wirklich alle klimarechtlichen  Belange des Projekts hat prüfen lassen. Verheyen bringt den Spruch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Stellung, wonach das Klimaschutzgesetz  verschärft werden muss.  Die juristische Frage ist: Geht das? Kann man einen Spruch des höchsten Gerichts für ein Projekt auf der untersten Verwaltungsebene heranziehen?