Krefeld IHK-Prozess war kein Verfahren in zweiter Instanz

Krefeld · Unter der Überschrift "Unerlaubte Vermögensbildung: IHK verliert Berufungsprozess" hatten wir am Samstag über eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen einer Mitgliedsfirma und der Kammer berichtet. IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz machte gestern darauf aufmerksam, dass es sich dabei nicht um einen Berufungsprozess gehandelt habe, sondern es eine Entscheidung in erster Instanz gewesen sei. Die Kammer hatte auf Anfrage unserer Redaktion folgendes mitgeteilt: "Die IHK hatte nach der Entscheidung vom 30. März Antrag auf Zulassung der Berufung und Aussetzung des Verfahrens vom 5. Juli gestellt. Dem Antrag auf Aussetzung hatte das Gericht gegen den Willen von Kläger und IHK nicht stattgegeben."

Die Redaktion hatte die Zeilen so verstanden, dass das Gericht den Antrag der Kammer auf Zulassung der Berufung nicht "nicht stattgegeben" hat - also zugelassen hat. Wir bitten das Missverständnis zu entschuldigen.

(sti)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort