Krefeld Hundesteuer wird am 15. August fällig

Krefeld · Die Grundbesitzabgaben, die Gewerbesteuer und die Zweitwohnungssteuer für Juli, August und September sowie die zweite Hälfte der Hundesteuer werden am 15. August fällig. Daran und an die Zahlung aller Rückstände an Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie Abgaben erinnert die Finanzbuchhaltung der Stadt Krefeld. Sie empfiehlt als zeitgemäßen Zahlungsverkehr die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Dabei braucht man keine Zahlungstermine zu überwachen, zahlt immer den aktuellen Betrag und hilft der Stadt, die Verwaltungskosten zu senken. Die Belastung auf dem Konto erfolgt nie vor dem Fälligkeitstag. Außerdem kann man ab Belastungsdatum des Kontos innerhalb von sechs Wochen eine Wiedergutschrift bei seiner Bank verlangen, dies ist bei Daueraufträgen und Überweisungen nicht möglich. Gegebenenfalls können auch Erstattungen der Stadt ohne weitere Formalitäten auf das angegebene Konto erfolgen. Ein entsprechendes Formular ist im Internet verfügbar unter www.krefeld.de/fb21 bei den Dienstleistungen.

Die Grundbesitzabgaben, die Gewerbesteuer und die Zweitwohnungssteuer für Juli, August und September sowie die zweite Hälfte der Hundesteuer werden am 15. August fällig. Daran und an die Zahlung aller Rückstände an Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie Abgaben erinnert die Finanzbuchhaltung der Stadt Krefeld. Sie empfiehlt als zeitgemäßen Zahlungsverkehr die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Dabei braucht man keine Zahlungstermine zu überwachen, zahlt immer den aktuellen Betrag und hilft der Stadt, die Verwaltungskosten zu senken. Die Belastung auf dem Konto erfolgt nie vor dem Fälligkeitstag. Außerdem kann man ab Belastungsdatum des Kontos innerhalb von sechs Wochen eine Wiedergutschrift bei seiner Bank verlangen, dies ist bei Daueraufträgen und Überweisungen nicht möglich. Gegebenenfalls können auch Erstattungen der Stadt ohne weitere Formalitäten auf das angegebene Konto erfolgen. Ein entsprechendes Formular ist im Internet verfügbar unter www.krefeld.de/fb21 bei den Dienstleistungen.

Die Beträge können unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der folgenden Konten überwiesen werden: DE84320500000000310003 bei der Sparkasse Krefeld, das Konto DE69360100430008682431 bei der Postbank Essen. Schecks sind ausschließlich an die Finanzbuchhaltung der Stadtverwaltung zu adressieren und müssen bereits drei Werktage vor Fälligkeit dort eingegangen sein. Abgaben, die nicht am Fälligkeitstag den Konten der Stadtkasse gutgeschrieben sind, müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen kostenpflichtig beigetrieben werden.

(RP)
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