Nächster Fälligkeitsterminen ist am 15. Februar Hundesteuer: 13.500 Besitzer müssen für Vierbeiner zahlen

Krefeld · Das Lastschriftverfahren wird inzwischen von rund der Hälfte der steuerpflichtigen Hundehalter genutzt.

(RP) Die im Jahr 2016 oder bei Neuanmeldungen danach versandten Bescheide für die Hundesteuer sind sogenannte Dauerbescheide. Die Fälligkeiten und Steuerbeträgefür das Jahr 2019 können ihnen entnommen werden. Sie gelten jahresübergreifend, sofern sich keine steuerrelevanten Änderungen ergeben. In solch einem Fall würde ein neuer Bescheid versandt. Die aktuellen Hundesteuermarken in blauer Farbe und mit dem Jahresaufdruck 2019 behalten  ihre Gültigkeit. Die Verwaltung bittet die rund 13.500 Hundesteuerpflichtigen, die zu leistenden Zahlungen selbstständig zu organisieren und die pünktliche Zahlung zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar und 15. August im Auge zu behalten. Einfacher und sicherer ist deshalb die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, was inzwischen von rund der Hälfte der steuerpflichtigen Krefelder Hundehalter genutzt wird. Alle wichtigen Informationen zum Thema Hundesteuer sowie Vordrucke, auch für das Lastschriftverfahren, können über den Internetauftritt unter www.krefeld.de/de/finanzservice/hundesteuer aufgerufen werden. Fragen können per E-Mail an die Stadt unter hundesteuer@krefeld.de gerichtet werden. 

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort