Krefeld 250 Hundehalter melden ihre Tiere nach und entgehen Bußgeld

Krefeld · In Kürze nimmt die "Hunde-Polizei" ihre Arbeit auf. Kurz vorher haben viele Krefelder noch die Möglichkeit genutzt und ihre Tiere nachgemeldet. Falls die Beamten jetzt noch nicht gemeldete Hunde finden, drohen hohe Strafzahlungen.

Hundesteuer in NRW
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Foto: Christian Mueller / Shutterstock.com

In Kürze werden die Hundezähler mit der Befragung aller Krefelder Haushalte beginnen. Derweil haben in den ersten zwei Wochen nach der Berichterstattung der Medien bereits rund 250 Hundebesitzer ihre Tiere nachgemeldet. Sie haben damit von der angebotenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Hunde noch vor Beginn der Hundezählung anzumelden und einem Bußgeld zu entgehen.

Falls von den Hundezählern nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, werden die betroffenen Hundehalter eine rückwirkende Steuerfestsetzung erhalten. Zudem müssen die Betroffenen damit rechnen, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. "Das Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalens sieht für Fälle verspäteter Anmeldungen eine Geldbuße bis zu 5000 Euro vor. Wir werden in solchen Fällen eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro verhängen, das rechtliche Maximum wird somit bei Weitem nicht ausgeschöpft", so Peter Mertens, Leiter des zuständigen Fachbereiches Zentraler Finanzservice und Liegenschaften. Im Internet hält die Stadt unter folgender Adresse Informationen zum Thema bereit: www.krefeld.de/de/dienstleistungen/hundesteuer/.

Die Stadtverwaltung rät jedem Hundehalter, sofern noch nicht geschehen, seinen Hund bis spätestens 27. August anzumelden, da dann noch auf ein Bußgeld verzichtet wird. Die Anmeldung kann sowohl über das Online-Portal der Stadt www.krefeld.de/de/dienstleistungen/hundesteueranmeldung als auch bei allen Bürgerbüros vorgenommen werden, in denen die Anmeldevordrucke ausliegen.

Weiterhin sollten die Krefelder kontrollieren, ob die ausgestellte Hundesteuermarke (blau, gültig bis 2019) vorhanden ist, da der Hundehalter per Hundesteuersatzung dazu verpflichtet ist, seinen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen zu lassen. Ersatzmarken können kostenpflichtig beim Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften, Hundesteuerangelegenheiten, angefordert werden unter Telefon 02151 36601730, 36601764 oder 36601849.

(RP)
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