„Blendschläge“ in Krefeld waren angemessen Polizeieinsatz auf der Hubertusstraße war rechtens
Krefeld · Es wird nicht gegen die Beamtin ermittelt, die Anfang Oktober einem Mann mehrfach ins Gesicht geschlagen hatte, heißt es hierzu in einem Bericht der Landesregierung an den Innenausschuss des Landtags in Nordrhein-Westfalen.
Nach dem umstrittenen Polizeieinsatz in der Hubertusstraße wird nicht gegen eine Beamtin ermittelt, die Anfang Oktober einem Mann mehrfach ins Gesicht geschlagen hatte. Der Verdächtige habe sich so sehr widersetzt, dass die sogenannten „Blendschläge“ angemessen gewesen seien, heißt es hierzu in einem Bericht der Landesregierung an den Innenausschuss des Landtags. Tatsächlich werde nun noch geprüft, ob gegen die Verbreiter eines Videos des Einsatzes ermittelt wird.
In dem Film, der in den Sozialen Netzwerken ausführlich diskutiert wurde, ist nur das Ende des längeren Einsatzes zu sehen. Laut Innenministerium hatte zuvor ein 47-Jähriger in einem leerstehenden Haus Feuer gelegt – eventuell, um sich umzubringen. Als die Polizisten ihn vor den Flammen retten wollten, wehrte er sich heftig. Mit einer Eisenstange in der Hand habe er vor dem Haus einen der Beamten in einen „Unterarmwürgegriff“ genommen, dann ein heruntergefallenes Pfefferspray der Einsatzkräfte auf sie selbst gerichtet.
„Von einem Einsatz des Reizstoffsprühgerätes konnte der Beschuldigte durch einen gezielten Blendschlag einer vierten, hinzueilenden Beamtin in das Gesicht abgehalten werden“, heißt es in dem Bericht. „Weil der Beschuldigte weiterhin das Reizstoffsprühgerät und die Metallgreifstange in der Hand hielt, wurden ihm von der Beamtin weitere Blendschläge versetzt.“ Erst dann habe er zu Boden gebracht werden können.
Der Mann blieb demnach unverletzt, die Polizistin verletzte sich leicht an der Hand – sie erlitt eine leichte Schwellung, Schürfwunden und Druckschmerzen. Der 47-Jährige kam unter anderem wegen schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft.
Das Innenministerium widmet sich in dem Bericht auch dem Video: Dort seien alle Beteiligten klar zu erkennen – was ein Straftatbestand sein könnte. Zudem kritisierte das Ministerium, dass solche Videos überhaupt immer öfter auftauchen. „Die allein ausschnittsweise Veröffentlichung führt dabei zu Verzerrungen, die in der anschließenden öffentlichen Diskussion zu einer – ungerechtfertigten – Vorverurteilung der einschreitenden Polizistinnen und Polizisten führen können.“ Oberstaatsanwalt Axel Stahl hatte bereits unmittelbar nach dem Vorfall vor einer öffentlichen Vorverurteilung der Polizistin gewarnt. Wie berichtet hatte der Vorfall in den sozialen Netzwerken für Wirbel gesorgt: Eine Nachbarin soll den Einsatz gefilmt und online gestellt haben. Daraufhin entbrannte eine emotional geführte Diskussion rund um das Thema Polizeigewalt.
Die SPD-Fraktion hatte einen Bericht von der NRW-Landesregierung angefordert. „Das im Netz kursierende Video zur Festnahme in Krefeld hat aufgrund der dort sichtbaren Gewaltanwendung bei vielen Menschen Fragen aufgeworfen. Diese gilt es zu klären“, so der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hartmut Ganzke damals.