Krefeld Hilfsangebot der Stadt stößt bei Prostituierten auf breite Zustimmung

Krefeld · Für die rund 100 Prostituierten in Krefeld sind seit dem 1. Juli 2017 durch die Einführung des Prostituiertenschutzgesetztes neue Zeiten angebrochen. Eine erste Zwischenbilanz ist positiv.

Anmeldung, Gesundheitsprüfung, Kontrolle: Für die rund 100 Prostituierten in Krefeld sind seit dem 1. Juli durch die Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes neue Zeiten angebrochen. Das Paragrafenwerk soll die in dem Gewerbe tätigen Frauen und Männer besser schützen, ihnen Beratungs- und Hilfeangebote zusichern. Sie müssen sich bei den Behörden anmelden, außerdem steht eine Kondompflicht im Gesetz.

Für Verwaltung und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in Krefeld ist die erste Zwischenbilanz erfreulich: Die Betroffenen akzeptieren das neue Modell. Bereits 41 Personen - darunter zwei Männer - haben in den vergangenen Monaten die Beratungsstelle aufgesucht und sich einen "Gesundheitspass" ausstellen lassen. "Die hervorragende Vorarbeit in Sachen Vertrauen, die vor allem von der Stadtverwaltung in den vergangenen anderthalb Jahren in diesem Punkt geleistet worden ist, zahlt sich nun für Krefeld aus", sagt Tanja Himer, Geschäftsführerin des SkF. Denn das Rotlicht-Milieu in der Seidenstadt hätte durch die neue Regelung auch in eine Zwickmühle geraten können. Nach dem Prostituiertenschutzgesetz müssen Sex-Arbeiterinnen und -Arbeiter sich öffentlich anmelden und gesundheitlich untersuchen lassen. "Prostituierte sind seit Juli verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend im jährlichen Rhythmus eine gesundheitliche Beratung bei der Gesundheitsbehörde in Anspruch zu nehmen. Bei Prostituierten unter 21 Jahren ist ein halbjährlicher Rhythmus vorgesehen", so Harriet Fischer vom Fachbereich Gesundheit. "Diese Beratung ist bei der Anmeldung durch Vorlage einer Bescheinigung nachzuweisen. Über die dann erfolgte Anmeldung bei der Ordnungsbehörde wird ebenfalls eine Bescheinigung ausgestellt."

Allerdings herrscht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017. Prostituierte müssen also nichts überstürzen. Sie haben noch bis Ende des Jahres eine Galgenfrist, einen Antrag auf Genehmigung und Fortführung des Gewerbes zu stellen. Bei Verstoß gegen das neue Gesetz können später Geldbußen ab 1000 Euro festgesetzt werden. In Krefeld gehen nach Einschätzung der Verwaltung aktuell etwa 100 Frauen und Männer aus verschiedenen, überwiegend osteuropäischen Staaten der Prostitution nach. "Diese Personen wechseln jedoch regelmäßig", erklärt Sozialdezernent Thomas Visser. Der Beigeordnete weiß, dass es darüber hinaus eine Dunkelziffer gibt. Rund 35.000 Euro pro Jahr investiert die Stadt in eine halbe Stelle, um der Verpflichtung durch das neue Gesetz nachzukommen. Doch reduziert wird die (Straßen-)Prostitution in Krefeld dadurch nicht. Visser räumt ein, dass sich der Straßenstrich in Krefeld in den vergangenen Monaten von der Ritterstraße in Richtung Großmarkt verlagert hat: "Es hat durch die Beschwerden der Anwohner hier eine Verdrängung stattgefunden", sagt der Beigeordnete. "Es gibt dadurch aber nicht eine Prostituierte weniger." Von einer ebenfalls schon vorgeschlagenen Schiebung des Straßenstrichs ins Gewerbegebiet Fichtenhain hält Visser nichts: "Das wäre eine Abfälligkeit den Frauen gegenüber." Eine soziale Kontrolle wäre dort fast gar nicht mehr möglich. Wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Kommune und SkF ist, betont auch SkF-Vorsitzende Anne Schneider: "Neben dem Gesetz gibt es eine übergreifende Betreuung, Begleitung und Ansprache. Dieses Vertrauensverhältnis ist für viele der betroffenen Frauen wichtig, wenn sie Hilfe brauchen oder auch aus der Prostitution aussteigen wollen."

(RP)
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