Krefeld Heckenschnitt ist zurzeit nicht zulässig
Krefeld · Das Bundesnaturschutzgesetz legt für den Zeitraum vom 1. März bis 30. September einen Schonungszeitraum fest. In dieser Zeit dürfen bundesweit keine Hecken, Gebüsche, lebende Zäune oder Bäume entlang von Straßen oder in der freien Landschaft zurückgeschnitten, "auf den Stock" gesetzt oder gerodet werden.
03.03.2018
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Die Schonzeit gilt auch für Röhrichte. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Darauf verweist die Stadt. Nicht unter dieses Verbot fallen Bäume in Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen.